Auszug - Jugendarbeit: Anpassung der Kosten für die Jugendförderung

 
 
Sozialausschuss Britz
TOP: Ö 8.3
Gremium: Sozialausschuss Britz Beschlussart: zur Kenntnis genommen
Datum: Mo, 18.09.2023 Status: öffentlich/nichtöffentlich
Zeit: 18:00 - 19:11
Raum: Rathaus Britz, Saal
Ort: Rathaus Britz, Eisenwerkstraße 11, 16230 Britz
BR-059/2023 Jugendarbeit: Anpassung der Kosten für die Jugendförderung
   
 
Status:öffentlichVorlage-Art:Sitzungsvorlage
Einreicher:Amtsdirektor

Der Vorsitzende des Ausschusses eröffnet die Diskussion zur Beratungsvorlage und bittet die Verwaltung Erläuterungen vorzunehmen.

 

Frau S. Spann geht kurz auf die Leistungsverträgen der einzelnen Gemeinden zur Jugendförderung ein und das zusätzliche Angebot von Aktion Mensch. Sie informiert, dass entsprechend des Leistungsvertrages die Anpassung der Kinderzahlen ab dem Jahr 2024 erfolgt ist.

 

Auf Nachfrage von Frau Steinmann und weiteren Mitgliedern des Sozialausschusses zum ausgewiesenen Zuschussbedarf für die Personalkosten erläutert Frau Spann, dass dieser sich aus der Differenz der Aufwendungen (Kosten IB) und Erträge (Zuschuss LK BAR) der Jahre 2023 und 2024 errechnet.

 

Herr Marten blickt zurück auf die Anfänge der Zusammenarbeit mit dem IB. Die Jugendförderung in der Gemeinde Britz ist seit dem gut angelaufen und mittlerweile erfolgt 3 mal pro Woche ein Angebot, jedoch sind die Kinderzahlen noch entwicklungsfähig. Er sieht hier einen konkreten Optimierungsbedarf in der Öffentlichkeitsarbeit. Zum Angebot der offenen Kinder und Jugendarbeit muss übersichtlicher und umfassender durch entsprechende Aushänge informiert werden. Die bisherigen Aushänge sind oftmals veraltet und enthalten nicht ausreichend Auskünfte. Ein Gespräch mit der Jugendkoordinatorin wurde dazu bereits geführt.

 

Hinsichtlich der enormen Kostensteigerungen sieht er dringenden Handlungsbedarf und empfiehlt der Verwaltung, zeitnah das Gespräch mit dem Träger zu suchen. Die Jugendarbeit ist ein freiwillige aber dennoch wichtige Aufgabe. Auf Dauer sind weitere Kostensteigerungen für die Kommunen nicht tragbar und es muss eine Lösung gefunden werden wie zukünftig damit umgegangen werden kann.

 

Frau Spann teilt mit, dass den Kostensteigerungen im Wesentlichen die Erhöhungen des TVÖD zugrunde liegen, welche mit dem Leistungsvertrag gebunden sind. Vertragsverhandlungen sind dennoch jederzeit möglich.

 

Herr Guse sieht eine erneute Ausschreibung als angebracht. Die Ausschreibung 2019 kam ebenfalls aufgrund von Kostensteigerungen zustande. Die vereinbarte Leistung wird nicht im vollen Umfang erbracht.

 

Herr Marten bezieht sich, als eine weitere Thematik die angesprochen werden muss, auf die Kompetenzen innerhalb des Trägers. Mit der alten Jugendförderin waren diese anders verteilt.

 

Frau Steinmann stimmt Herrn Guse aus wirtschaftlicher Sicht zu, dennoch gibt sie zu denken, das die bisherige Arbeit mit den Kindern und Jugendlichen und das dadurch aufgebaute Vertrauensverhältnis zu den Jugendförderern nicht außer Acht gelassen werden darf und im Fokus stehen sollte. 

 

Frau Spann sieht als eine Möglichkeit zur Eindämmung der Kosten eine Kostendeckelung und wird zeitnah mit dem Amtsdirektor und dem Träger ins Gespräch gehen.

 

Herr Marten bittet um Prüfung und Anpassung des Leistungsvertrag auch hinsichtlich der Personalstellen.

 

Der Sozialausschuss empfiehlt der Gemeindevertretung der Gemeinde Britz aus dem Haushalt 2024, vorbehaltlich der Leistungsfähigkeit der Gemeinde Britz, die Zahlung des erhöhten Personalkostenzuschusses sowie der erhöhten Geschäftsführungskosten.

 

Eine Evaluierung des Leistungsvertrages wird dringend angeraten, insbesondere bei den Personal-, Verwaltungs- und Geschäftsführungskosten. Die Informationspflicht gegenüber der Gemeinde ist ebenfalls zu prüfen.