Auszug - Bereitstellung der Eigenmittel für die Beantragung von Fördergeldern für eine Dauerausstellung im Kloster Chorin
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Frau Siedler gibt einige Erläuterungen zur Beschlussvorlage. Herr Engel hat sich als Vorsitzender des Werksausschusses mit dem Vorsitzenden des EWA verständigt. Eine kurzfristige Antragstellung war notwendig, Zustimmung sollte erfolgen. Frau Gohlke: Die Rücklage (15 T€) ist vorsichtig berechnet. Es ist noch finanzierbar.
Beschluss: Die Gemeindevertretung Chorin beschließt, aus dem Haushalt der Gemeinde Chorin und aus dem Haushalt des Eigenbetriebes Kloster Chorin jeweils 5.000,00 € im Haushaltsjahr 2015 für den Antrag auf Fördermittel des Bundes im Rahmen des Programms „Investitionen für nationale Kultureinrichtungen in Ostdeutschland“ und Fördermittel des Landes Brandenburg für den Eigenanteil der Gemeinde Chorin zur Verfügung zu stellen.
Ferner beabsichtigt die Gemeinde Chorin in den Haushalt 2016 6.622,00€ und der Eigenbetrieb der Gemeinde Chorin, Kloster Chorin 5.000,00€ für das Haushaltsjahr 2016 als Eigenanteil für die weitere Förderung einzustellen.
Eine anschließende Beteiligung, die diesen Rahmen nicht übersteigt, wird auch für die Jahre 2017 und 2018 durch die Gemeinde Chorin und den Eigenbetrieb Kloster Chorin eingeplant werden.
Abstimmungsergebnis
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