Auszug - Informationen zu § 18 a BbgKVerf - Beteiligung und Mitwirkung von Kindern und Jugendlichen
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Der Vorsitzende des Ausschusses berichtet, dass die Brandenburgische Kommunalverfassung seit dem 27. Juni 2018 um den § 18 a erweitert wurde. Dieser regelt die Beteiligung und Mitwirkung von Kindern und Jugendlichen in allen sie berührenden Angelegenheiten. Kommunen sind seitdem verpflichtet, Kindern und Jugendlichen ein Beteiligungs- und Mitwirkungsrecht einzuräumen, mit Blick auf die bestimmten Beteiligungsformen und diese zu dokumentieren. Es wurde sich bereits einige Male darüber beraten. Um zu schauen, wie und in welche Richtung eine Entwicklung möglich ist, begrüßt Herr Marten die Jugendkoordinatorin des Amtes Britz-Chorin-Oderberg, Frau Susan Grasses, und bittet sie um Ausführungen zum § 18 a und zu den durchgeführten Beteiligungsprojekten in den Gemeinden des Amtes Britz-Chorin-Oderberg.
Frau Grasses berichtet zu den in den amtsangehörigen Gemeinden umgesetzten Projekten:
Herr Marten bedankt sich bei Frau Grasses für die Ausführungen. Er führt aus, dass theoretisch alles Kinder und Jugendliche betrifft, praktisch sollte man aber immer kritischen den Blick auf Sinnhaftigkeit, eine realistische Umsetzung haben und natürlich auch die rechtlichen Sachen betrachten. Dies ist bei den durchgeführten Beteiligungen oftmals nicht ausreichend berücksichtigt worden. Herr Marten bittet die Anwesenden, auch mit Blick auf die anstehende Modernisierung des Kommunalrechts und der geplanten Anpassung des § 18 a, um Überlegungen, wie und an welcher Stelle eine Optimierung der Beteiligung für Kinder und Jugendliche möglich ist. Mit der Modernisierung des Kommunalrechts wird höchstwahrscheinlich auch die Möglichkeit geschaffen, die Umsetzung der Beteiligung durch einen Beauftragten oder einen Beirat ausführen zu lassen. Im Gespräch steht auch eine Aufwandentschädigung nach § 17 der Brandenburgischen Kommunalverfassung. Er bezieht sich auf die Formulierungen zum § 18 a in den Hauptsatzungen des Amtes sowie der amtsangehörigen Gemeinden und weist darauf hin, dass die Arbeit mit den Kindern- und Jugendlichen und die Beteiligung hierbei im Vordergrund stehen sollte und die Gremien dann darüber informiert werden.
Frau Grasses betont die Wichtigkeit, das Akteuren im Vorhinein sich zusammensetzen und über ein Beteiligungsprojekt gemeinsam sprechen, u. a. welche Rahmenbedingungen gibt es, wo können sich Kinder und Jugendliche beteiligen, was dann auch umgesetzt wird. Wichtig ist vor allem auch der Blick darauf, wo können sich Kinder und Jugendliche beteiligen und wo besteht die Chance, dass die Ideen und Wünsche und deren Umsetzung berücksichtigt wird. Frau Grasses teilt ergänzend mit, dass durch die freien Träger auch weitere Beteiligungsprojekte (aus pädagogischer Sicht oder fachlicher Beteiligung) durchgeführt werden, welche nicht dem § 18 a unterliegen. Diese dienen dazu Interessen, Bedürfnisse und Wünsche der Kinder und Jugendliche aufnehmen und diese in/mit Projekten umzusetzen - u. a. Ferienfahrten, Ferienprogramme, Kinderzeitung, AG´s, alle Angebote/Projekte in den offenen Kinder- und Jugendtreffs, Sozialraumkonferenzen, Gestaltung der Jugendtreffs.
Aufgrund der aktuellen Probleme zum Thema Jugendarbeit teilt Herr Marten mit, dass es sich um eine offene Kinder- und Jugendarbeit handelt. Es werden keine gezielten Projekte unter der Woche angeboten. Informationen zur Jugendarbeit erfolgt u. a. über die Verteilung von Flyern und über das Amtsbaltt des Amtes Britz-Chorin-Oderberg. Ein weiteres wichtiges Thema ist die Aufsichtspflicht. Hierzu findet am 4. Oktober 2023 eine Sozialkonferenz im Rathaus in Britz statt.
Herr Marten bedankt sich bei Frau Grasses und verabschiedet sie.
Herr Matthes bezieht sich auf die aktuellen Preissteigerungen und sieht einen dringenden Handlungsbedarf zum Umgang mit dem Thema Jugendarbeit. Ggf. sollte man auch ein anderes Konstrukt diskutieren. Auf Nachfrage von Herrn Polster zum zeitlichen Rahmen, teilt Herr Matthes mit, dass eine Kündigung frühestens Ende 2024 möglich ist.
Herr Polster gibt zu bedenken, dass Neuerungen nicht immer zielführend sind und die Struktur sich bisher bewährt hat. Die aktuellen Kritikpunkte sind relativ überschaubar. Einen grundsätzlichen Handlungsbedarf sieht er bei den aktuellen Geldforderungen, diese sind fordergründig der Schwerpunkt. Hier sollte man ansetzen und Leistung sowie Gegenleistung sowie auch die Zusammenarbeit mit dem Landkreis Barnim beleuchten. Eine Akquierierung zusätzlicher Mittel ist zwingend erforderlich.
Frau Fürst wünscht sich eine Nachsteuerung bei der Öffentlichkeitsarbeit durch den IB. In der Gemeinde Niederfinow wird das Angebot von den Kinder- und Jugendlichen nicht genutzt. Seitens der Gemeinde werden nun Kooperationen mit den ortsansässigen Vereinen angestrebt, um Kinder zu erreichen. Dies sei aber Aufgabe des IB.
Herr Marten bezieht sich auf die Diskussion im SA sowie der GV Britz und spricht sich dafür aus, zeitnah mit dem IB eine Aussprache zu den Preissteigerungen sowie den gesamten Inhalten der Leistungsverträgen zu führen. Er sieht eine Deckelung der Kosten als erforderlich. Seitens des Landkreises Barnim wurden eventuelle Lösungsansätze in Aussicht gestellt. Schwierig ist auch die neue Verteilung der Kompetenzen innerhalb des IB. Die Dienst- und Fachaufsicht sollte auch weiterhin bei der Jugendkoordination liegen. Auch hierzu sollte man mit dem Landkreis ins Gespräch gehen.
Frau Spann sieht dies ebenfalls als problematisch, wenn die Jugendkoordination nicht „koordinieren“ kann.
Frau von Cysewski berichtet, dass in den Gemeinden nur die Arbeit „vor Ort“ wahrgenommen wird.
Herr Matthes gibt zu bedenken, dass eine Unterstützung des Landkreises ungewiss ist und spricht sich zur Klärung der bestehenden Möglichkeiten ebenfalls für einen Termin mit dem Landkreis, wenn möglich noch im November 2023, aus. Wichtig für die Jugendarbeit ist die Zweckmäßigkeit, die Bindung in die Orte und die Regionalität, mit dem Blick auf die Finanzen. Die Amtsverwaltung wird dahingehend eine Entscheidung vorbereiten.
Herr Marten macht deutlich, dass dies ein Prozess ist, welcher voraussichtlich bis Anfang 2025 andauern wird. Die Fristen muss man hierbei dringend im Blick behalten. |
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