Auszug - Aufstellung eines Vorhabenbezogenen Bebauungsplans gemäß § 12 Abs. 2 Baugesetzbuch (BauGB) "Solarpark Britz"
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Frau Lüdecke stellt fest, dass der vorliegende Beschluss Fehler aufweist. Der erste Absatz des Sachverhaltes muss gestrichen werden. Frau Lüdecke erläutert ausführlich anhand einer bildlichen Darstellung den Beschluss und liest den korrekten Beschlussvorschlag vor. Im Anschluss erfolgt die Abstimmung. Beschluss: Die Gemeindevertretung der Gemeinde Britz beschließt:
Die Gemeindevertretung der Gemeinde Britz beschließt die Aufstellung eines vorhabenbezogenen Bebauungsplanes mit Vorhaben- und Erschließungsplan ,,Solarpark Britz" gem. § 12 Abs. 2 BauGB für den in der Anlage beigefügten Geltungsbereich Gemarkung Britz, Flur 1, Flurstücke 66; 73/1; 74/1 und 76/1. Alle mit der Planung, Erschließung und Baumaßnahmen des Areals entstehenden Kosten sind durch den Vorhabenträger zu tragen. Dazu ist gem. § 12 Abs. 1 der Abschluss eines Durchführungsvertrages zwischen dem Vorhabenträger und der Gemeinde abzuschließen. Abstimmungsergebnis
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