Auszug - Billigung des Vorentwurfes Flächennutzungsplan mit Landschaftsplan für das gesamte Gemeindegebiet der Gemeinde Parsteinsee über die Durchführung der frühzeitigen Beteiligung der Öffentlichkeit (§3 Abs. 1 BauBG),Träger öffentlicher Belange und Behörden (§ 4 Abs. 1 BauGB)
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Herr Stürmer begrüßt Frau Krüger, Frau Tschacher und Frau Guske vom Planungsbüro.
Frau Lüdecke erklärt, dass heute nur der Entwurf des Flächennutzungsplans zur Diskussion steht. Jeder Bürger ist berechtigt eine Stellungnahme dazu abzugeben. Veröffentlicht wird der Flächennutzungsplan auf der Internetseite des Amtes Britz-Chorin-Oderberg und im Amtsblatt. Es besteht für die Bürger heute die Möglichkeit Fragen zu stellen.
Das Planungsbüro stellt den Bürgern und der Gemeindevertretung den Flächennutzungsplan vor.
Herr Kühn hat Bedenken zu den ausgewiesenen PV Anlagen.
Das Planungsbüro stellt klar, dass der Flächennutzungsplan nur Flächen ausweist, die bebaut werden können aber nicht müssen.
Frau Lüdecke erläutert in kurzen Zügen noch einmal die Verfahrensweise.
Herr Bittcher fragt, ob ein Flächennutzungsplan überhaupt gemacht werden muss? Gibt es einen konkreten Grund dafür? Frau Lüdecke erklärt, dass die Gemeinde verpflichtet ist, so einen Plan zu erstellen. Des Weiteren bekam die Gemeinde dafür Fördermittel.
Herr Matthes erklärt, dass eine Bauleitplanung gemacht werden muss. Es wurden Mittel dafür bereitgestellt. Es gibt auch einen praktischen Hintergrund. Bauwillige haben es wesentlich leichter einen Bauantrag durch zu bekommen. So ein Flächennutzungsplan ist nötig und erforderlich. Außerdem muss ein B-Plan von der Gemeinde beschlossen werden.
Eine Bürgerin fragt, wie es eigentlich ist, Lüdersdorf ist doch Bodendenkmal, darf man darauf überhaupt bauen?
Frau Lüdecke erklärt, dass darauf gebaut werden kann, es muss nur die Denkmalbehörde des Landkreises Barnim beteiligt werden.
Herr Stürmer bedankt sich bei Frau Krüger, Frau Tschacher und Frau Guske und wünscht Ihnen einen guten Heimweg. Herr Stürmer liest den Beschlussvorschlag vor und lässt abstimmen.
Beschluss: 1. Die Gemeindevertretung billigt den Vorentwurf in der Fassung 21.09.2023 zum Flächennutzungsplan mit den darin formulierten Inhalten, Zielen und Leitbildern einschließlich der vorläufigen Planzeichnung in der Fassung 21.09.2023 als inhaltliche Grundlage für die weitere Bearbeitung.
2. Die Gemeindevertretung billigt den Vorentwurf in der Fassung 21.09.2023 zum Landschaftsplan und zugehörigen Analysekarten in der Fassung 21.09.2023 als inhaltliche Bestands- und Bewertungsgrundlage für die weitere Erarbeitung des Landschaftsplan und als Grundlage der Umweltinformationen zum Flächennutzungsplan.
Abstimmungsergebnis
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