Auszug - Änderung der Hauptsatzung

 
 
Haupt- und Finanzausschuss Chorin
TOP: Ö 5.2
Gremium: Haupt- und Finanzausschuss Chorin
Datum: Do, 13.02.2014 Status: öffentlich/nichtöffentlich
Zeit: 18:00 - 20:30
Raum: Gemeindehaus Sandkrug
Ort: Gemeindehaus Sandkrug, Angermünder Straße 36, 16230 Chorin

Der ursprüngliche TOP 5.2 – Änderung der Hauptsatzung wurde von der Tagesordnung gestrichen. Unter diesem TOP wird nunmehr über die „Zukunft der Dorfgemeinschaftshäuser der Gemeinde Chorin“ beraten.

 

Herr Polster führt aus, dass der vorgelegte Beschlussentwurf aus der Sitzung am 11.2.14 heraus durch den Entwicklungsausschuss der Gemeinde Chorin erarbeitet wurde.

Er legt seine Bedenken bezüglich der Übertragung der Zuständigkeit für die Verwaltung der Dorfgemeinschaftshäuser auf einen noch zu gründenden ortsteilübergreifenden Verein dar.

 

Der HFA hat mit 3 Ja-Stimmen und 2 Enthaltungen folgenden Änderungen zur Urfassung des Entwicklungsausschusses (unterstrichen) zur Entscheidung durch die Gemeindevertretung Chorin zugestimmt:

 

Zu Ptk. 1:              Ein Verkauf der Dorfgemeinschaftshäuser entspricht nicht dem Leitbild für unsere                             Gemeinde und wird derzeit abgelehnt.

Zu Pkt. 2:              Eigentümerin der Dorfgemeinschaftshäuser soll die Gemeinde Chorin bleiben. Ihr                             obliegt die bauliche Unterhaltung unter Ausnutzung von Fördermöglichkeiten für                                           den ländlichen Raum. Die Sanierung der Häuser in Senftenhütte und Serwest soll                             dabei Vorrang haben.

Zu Pkt. 3:              Ein zu gründender Verein, welcher ortsteilübergreifend wirkt, soll die (teilweise)                                           Verwaltung der Dorfgemeinschaftshäuser übernehmen. Die rechtliche Grundlage                             dafür ist zu prüfen. Alle Möglichkeiten der Bewirtschaftung sind in Betracht zu zie                                          hen. Die Gemeinde zahlt dann dafür einen Zuschuss (Ortsteilbudget).

Zu Pkt. 4:              Die Nutzungssatzungen für die Dorfgemeinschaftshäuser müssen für jeden Ortsteil                             modifiziert werden. Die Ortsbeiräte sollen hier mehr Mitbestimmungsrechte erhal                                          ten. Eine private Nutzung muss ohne Einschränkung möglich sein.

 

 

Herr Gesse gibt zu bedenken, dass lange über das Leitbild der Gemeinde Chorin diskutiert wurde und hier letztendlich auch der Erhalt der Gemeindehäuser aufgenommen wurde. Auch im Vertrag zum Zusammenschluss der Orte zur Großgemeinde Chorin wurde der Erhalt der Gemeindehäuser geregelt.

 

Herr Polster macht deutlich, dass die Beschlussvorlage nur den derzeitigen Stand widerspiegelt. Sollten ordentliche und tragbare Nutzungskonzeptionen vorgelegt werden, ist ein Verkauf auch nicht nötig. Sollten jedoch die Pkt. 2 u. 3 der BV nicht realisiert werden können, muss neu über die Situation der Gemeindehäuser nachgedacht werden.

 

 

TOP 5.3               Prioritäten für Vorhaben der Gemeinde Chorin in der neuen Förderperiode                                           „Ländlicher Raum“

 

Auch dieser Beschlussentwurf wurde aus der Sitzung am 11.2.14 heraus durch den Entwicklungsausschuss der Gemeinde Chorin erarbeitet. Herr Dr. Luthardt erklärt kurz das Anliegen des Beschlussentwurfes. Er hat diesbezüglich bereits Kontakt mit der LAG, Herrn Jeran gesucht. Die Förderquote für Kommunen beträgt 85 %. Daher sollte die Gemeinde bemüht sein, die dargestellten Maßnahmen in die RES (Regionale Entwicklungsstrategie) der LAG Barnim aufnehmen zu lassen, auf deren Grundlage die Vergabe der Fördermittel erfolgt.

 

Der HFA spricht sich mit 4 Ja-Stimmen und 1 Stimmenthaltung dafür aus, auch in diesen Entwurf folgende Änderungen (Fettdruck) einfließen zu lassen:

 

Beschlussvorschlag

  1. Sanierung der Dorfgemeinschaftshäuser (vorrangig Serwest und Senftenhütte) mit dem Ziel einer gemischten Nutzung auf der Grundlage einer bestätigten Nutzungskonzeption. Im Mittelpunkt steht dabei in einem ersten Schritt die Sanierung der Außenhülle und des Umfeldes einschließlich der Nebengebäude. Als zweiter Schritt soll der Innenausbau erfolgen mit dem Ziel einer öffentlichen Nutzung durch die Dorfgemeinschaft. Geschätzte Kosten: 600.000 € (Förderung plus Eigenanteil).
  2. Erarbeitung und Umsetzung eines touristischen Wegekonzepts für die Gemeinde Chorin. In einer ersten Phase sollen alle Wege (innerörtliche Wege und Straßen, Ortsverbindungswege, Gemeindeverbindungswege) erfasst und bewertet werden. Darauf aufbauend soll es um die Umsetzung gehen. Dazu gehören Ausbau und Instandsetzung der Wege sowie Bepflanzung und Ausschilderung. Besondere Priorität haben dabei Wege auf der Nord-Südachse (Verbindung Werbellinseegebiet – Oderregion) sowie der Süd- Nordachse (Eberswalde – Ziethen). DAS BETRIFFT INSBESONDERE DIE ORTSVERBINDUNGEN a) GOLZOW-CHORIN, b) SENFTENHÜTTE-CHORIN (BAHNBRÜCKE GOLZOWER WEG), c) SENFTENHÜTTE-SERWEST SOWIE DIE RADWEGEVERVINDUNGEN, d) CHORIN-BRODOWIN-LIEPE.  PERSPEKTIVISCH FLIESST IN ABSTIMMUNG MIT DEN UMLIEGENDEN KOMMUNEN (VERWALTUNGEN ZUR VERBESSERUNG DER TOURISTISCHEN INFRASTRUKTUR DIE ÜBERÖRTLICHE REAKTIVIERUNG BZW. INSTANDSETZUNG DER VERBINDUNG e) GOLZOW-ALTENHOF, f) SENFTENHÜTTE-ZIETHEN, g) SERVEST-BUCHHOLZ-ZIETHEN ODER AUCH WEITERE AUFGRUND DES ZU ERARBEITENDEN KONZEPTES IN DIE PLANUNG UND REALISIERUNG MIT EIN. 

Geschätzte Kosten: 50.000 € für Konzept, 6.000.000 € für Umsetzung (Förderung plus Eigenanteil).

Herr Dr. Luthardt zeigt seine persönliche Zustimmung zu diesen Änderungen. Er weist noch einmal darauf hin, dass die Bepflanzung und Ausschilderung bei solchen touristischen Maßnahmen besonders wichtig sind. Nach Rücksprache mit der LAG, nannte diese das Modell der „Barnimer Feldmark“ als Vorbild.