Auszug - Änderung der Hauptsatzung
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Der ursprüngliche TOP 5.2 – Änderung der Hauptsatzung wurde von der Tagesordnung gestrichen. Unter diesem TOP wird nunmehr über die „Zukunft der Dorfgemeinschaftshäuser der Gemeinde Chorin“ beraten.
Herr Polster führt aus, dass der vorgelegte Beschlussentwurf aus der Sitzung am 11.2.14 heraus durch den Entwicklungsausschuss der Gemeinde Chorin erarbeitet wurde. Er legt seine Bedenken bezüglich der Übertragung der Zuständigkeit für die Verwaltung der Dorfgemeinschaftshäuser auf einen noch zu gründenden ortsteilübergreifenden Verein dar.
Der HFA hat mit 3 Ja-Stimmen und 2 Enthaltungen folgenden Änderungen zur Urfassung des Entwicklungsausschusses (unterstrichen) zur Entscheidung durch die Gemeindevertretung Chorin zugestimmt:
Zu Ptk. 1: Ein Verkauf der Dorfgemeinschaftshäuser entspricht nicht dem Leitbild für unsere Gemeinde und wird derzeit abgelehnt. Zu Pkt. 2: Eigentümerin der Dorfgemeinschaftshäuser soll die Gemeinde Chorin bleiben. Ihr obliegt die bauliche Unterhaltung unter Ausnutzung von Fördermöglichkeiten für den ländlichen Raum. Die Sanierung der Häuser in Senftenhütte und Serwest soll dabei Vorrang haben. Zu Pkt. 3: Ein zu gründender Verein, welcher ortsteilübergreifend wirkt, soll die (teilweise) Verwaltung der Dorfgemeinschaftshäuser übernehmen. Die rechtliche Grundlage dafür ist zu prüfen. Alle Möglichkeiten der Bewirtschaftung sind in Betracht zu zie hen. Die Gemeinde zahlt dann dafür einen Zuschuss (Ortsteilbudget). Zu Pkt. 4: Die Nutzungssatzungen für die Dorfgemeinschaftshäuser müssen für jeden Ortsteil modifiziert werden. Die Ortsbeiräte sollen hier mehr Mitbestimmungsrechte erhal ten. Eine private Nutzung muss ohne Einschränkung möglich sein.
Herr Gesse gibt zu bedenken, dass lange über das Leitbild der Gemeinde Chorin diskutiert wurde und hier letztendlich auch der Erhalt der Gemeindehäuser aufgenommen wurde. Auch im Vertrag zum Zusammenschluss der Orte zur Großgemeinde Chorin wurde der Erhalt der Gemeindehäuser geregelt.
Herr Polster macht deutlich, dass die Beschlussvorlage nur den derzeitigen Stand widerspiegelt. Sollten ordentliche und tragbare Nutzungskonzeptionen vorgelegt werden, ist ein Verkauf auch nicht nötig. Sollten jedoch die Pkt. 2 u. 3 der BV nicht realisiert werden können, muss neu über die Situation der Gemeindehäuser nachgedacht werden.
TOP 5.3 Prioritäten für Vorhaben der Gemeinde Chorin in der neuen Förderperiode „Ländlicher Raum“
Auch dieser Beschlussentwurf wurde aus der Sitzung am 11.2.14 heraus durch den Entwicklungsausschuss der Gemeinde Chorin erarbeitet. Herr Dr. Luthardt erklärt kurz das Anliegen des Beschlussentwurfes. Er hat diesbezüglich bereits Kontakt mit der LAG, Herrn Jeran gesucht. Die Förderquote für Kommunen beträgt 85 %. Daher sollte die Gemeinde bemüht sein, die dargestellten Maßnahmen in die RES (Regionale Entwicklungsstrategie) der LAG Barnim aufnehmen zu lassen, auf deren Grundlage die Vergabe der Fördermittel erfolgt.
Der HFA spricht sich mit 4 Ja-Stimmen und 1 Stimmenthaltung dafür aus, auch in diesen Entwurf folgende Änderungen (Fettdruck) einfließen zu lassen:
Beschlussvorschlag
Geschätzte Kosten: 50.000 € für Konzept, 6.000.000 € für Umsetzung (Förderung plus Eigenanteil). Herr Dr. Luthardt zeigt seine persönliche Zustimmung zu diesen Änderungen. Er weist noch einmal darauf hin, dass die Bepflanzung und Ausschilderung bei solchen touristischen Maßnahmen besonders wichtig sind. Nach Rücksprache mit der LAG, nannte diese das Modell der „Barnimer Feldmark“ als Vorbild. |
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