Auszug - Haushaltssatzung und Haushaltsplan des Amtes Britz-Chorin-Oderberg für das Haushaltsjahr 2024
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Die Kämmerin, Frau Hecht, erläutert, dass der Amtshaushalt jedes Jahr eine besondere Herausforderung darstellt. Aufgrund der Inflation und der Energiekrise gab es große Preisaufwüchse im kompletten Amtsbereich. Auch der Aufwuchs beim Personalaufwand durch die Tariferhöhung schlägt zu Buche:
Der Amtsgerätewart war nicht geplant und daher in 2023 nicht berücksichtigt. Somit stellen die Personalkosten die größten Ausreißer gegenüber dem Vorjahr dar.
Dies bedeutet folgendes für die allgemeine Amtsumlage:
Die absolute Zahl der Erhöhung beträgt 360.851,00 EUR.
Die Kämmerin weist darauf hin, dass im Bereich Investitionen sehr kritische Haushaltsberatungen durchgeführt wurden.
Für 2024 wurden für die Kommunal- und Europawahlen sowie die Landtagswahlen ca. 15.000,00 EUR Eigenanteil geplant.
Herr Marschner fragt nach der aktuellen Kreisumlage. Frau Hecht erläutert, dass diese bei 42 % liegt.
Frau Hähnel fragt nach den Einsparungen im ehrenamtlichen Bereich, nachdem ein Amtsgerätewart eingestellt wurde. Frau Spann erklärt, dass geplant ist, die Aufwandsentschädigungssatzung anzupassen, sodass die ehrenamtlichen Gerätewarte zukünftig wegfallen.
Eine entsprechende Argumentation zur Anschaffung eines Schneid- und Spreizgerätes für die Feuerwehr Niederfinow wird nachgereicht.
Frau von Cysewski merkt an, dass sie 55.000,00 EUR Amtsumlage 2024 für die Gemeinde Lunow-Stolzenhagen erschreckend findet. Frau Hecht erklärt, dass bei Steigerung der Amtsumlage auch die Ertragskraft der Gemeinde berücksichtigt wurde.
Auf Nachfrage erklärt die Kämmerin, dass der Plan für die Instandhaltungsmaßnahmen an Feuerwehr Gerätehäusern im Bauamt entsprechend angepasst wird.
Hinsichtlich der gestiegenen Reinigungskosten erklärt Frau Hecht, dass hier Reinigungsmaterialien gemeint sind. Auch hier ist eine Preissteigerung erkennbar.
Frau Köppen hat bei Prüfung des Stellenhaushaltes festgestellt, dass die Besoldung des Amtsdirektors von A 16 auf B 2 angehoben wird und fragt nach dem Grund. Frau Spann erklärt dies mit der gesetzlichen Grundlage in § 3 Abs. 6 Brandenburgische Kommunalbesoldungsverordnung (BbgKomBesV) wonach bei Wiederwahl eines Hauptverwaltungsbeamten die nächsthöhere Besoldungsgruppe greift. Frau Spann wird gebeten, konkrete Zahlen vorzulegen. Auf Nachfrage wird mitgeteilt, dass diese Beträge noch nicht im Haushaltsplan enthalten sind. Auch die Personalkosten des Kitapersonals sind eingeplant. Diesbezüglich sind Finanzierungsströme vom Land zu berücksichtigen.
Herr Marten teilt mit, dass er am kommenden Amtsausschuss nicht teilnehmen kann und bittet folgendes Statement vom Sozialausschuss Amt weiterzugeben: Die Mitglieder des Amtssozialausschusses sind sehr erfreut, dass der geplante Haushalt auch im kommenden Jahr die kontinuierliche Arbeit in den Bereichen Kitas, Senioren, Jugend und Behindertenarbeit möglich macht.
Die Ausschussmitglieder stimmen einstimmig dafür den Haushalt zu beschließen.
Frau Hähnel bedankt sich bei der Kämmerin für die gute Arbeit. |
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