Auszug - Beschluss über die 1. Fortschreibung des Haushaltssicherungskonzeptes der Gemeinde Chorin
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Frau Hecht – Haushaltssicherungskonzept für den Zeitraum 2024 bis 2027 September 2023 - erste Sitzung – Haushaltsplanung - Arbeitsentwurf - dazu wurde im Vorfeld die Entwicklung des ordentlichen und außerordentlichen Ergebnisses und der entsprechenden Fehlbeträge und Rücklagen aufgezeigt.
Oktober 2023 - zweite Sitzung - Haushaltsplanung 2024 – Beratung Entwurf HH Plan und 2. Fortschreibung Haushaltssicherungskonzept
November 2023 - dritte Sitzung – 1. Forstschreibung des Haushaltssicherungskonzeptes der Gemeinde Chorin – darin wird aufgezeigt, dass mit Ende des mittelfristigen Planungszeitraum im Jahr 2027, im Ergebnis einen Fehlbetrag in Höhe von -354.822 € aufweist und ein Ausgleich nicht erreicht wird. Da eine solche Haushaltsplanung durch Prüfung des RGPA des Landkreises Barnim nicht genehmigungsfähig ist, wurde ein Haushalssicherungskonzept aufgestellt und wird eine Fortschreibung nötig. Um neue Fehlbeträge zu vermeiden, sind einige freiwilligen Leistungen einzuschränken, dass eine Genehmigung der Kommunalaufsichtsbehörde erfolgen kann. Dazu wurden Im Vorfeld Maßnahmen diskutiert, z.B. Verkaufsabsicht zweier Gemeindehäuser im OT Serwest wird in Erwägung gezogen. Diese Formulierung reicht nicht aus, es wird eine Änderung aversiert. - für das Dorfgemeinschaftshaus - unbefristetes Nutzungsrecht für einen Raum für die örtlichen Bürger
Herr Polster – vor 2025 wird es keine Aktivitäten zum Verkauf geben
Das Rede- und Fragerecht für die anwesenden Einwohner wird nun eingeräumt.
Herr Horst – „ Ich werde diesem Vorschlag nicht zustimmen.“ Das Grundstück sollte in zwei Flurstücke geteilt werden um jedes Flurstück separat zu verkaufen.
Herr Polster – Verkauf als Gesamtareal oder nicht
Herr Matthes – dazu wird die Luftbildaufnahme des Flurstückes mittels eines Beamers an die Wand projiziert. Sollte der Ausbau des OG Obergeschosses) erfolgen, wird das komplette Grundstück für die Mieter benötigt (abstellen von Fahrrädern etc. in Nebengebäuden) Man sollte von separaten Verkäufen absehen. Herr Matthes schlägt eine Vorortbegehung vor, um zu prüfen, welche Nutzung sich dort anbietet.
Herr Polster – man ist hier noch gestalterisch handlungsfähig zur Aussage zum Verkauf des Dorfgemeinschaftshauses. Empfehlung des Ausschusses: einstimmig wird die Annahme des Beschlusses empfohlen
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