Auszug - Änderung der Kita-Personalverordnung
![]() |
![]() |
||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||
Herr Matthes nimmt Ausführungen zur Informationsvorlage vor.
Die Änderung der Kita-Personalverordnung regelt den Einsatz des Personals sowie die Anforderungen der Qualifikationen. Es ist ein bunter Strauß der Qualifikationen, welche gleichwohl anerkannt werden. Ziel sei es, mulit-professionell Kindern verschiedenste Sichtweisen mitzugeben. Ergänzungskräfte sind nicht gleichgestellt und sind auch nach 5 Jahren den Fachkräften noch nicht 100 %ig gleichgestellt. Unter den Betreuungspersonal müssen 80 % Fachkräfte sein und max. 20 % Ergänzungskräfte. Rechnerisch könnte dies zum Problem werden. Pädagogisch wird es sich zeigen.
Herr Marten sieht nach wie vor die 20 % als Ergänzung in der Arbeit kritisch. Theoretisch ist die Einrichtung bestens besetzt, aber praktisch ist dies fraglich.
Am 28. Februar 2024 läuft die Ausnahmegenehmigung der Kita Britz für 100 Plätze aus. Zu hoffen ist, dann dass eine feste Betriebserlaubnis für 100 Plätze folgt.
|
|||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||
![]() |
![]() |