Auszug - Steuerliche und gemeinnützigkeitsrechtliche Fragen bezüglich der Satzung des Eigenbetriebes Kloster Chorin
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Herr Dr. Engel führt in den TOP ein.
Beratungsschwerpunkte: -Satzungsänderung erforderlich, um Voraussetzungen für die Gemeinnützigkeit zu erfüllen -Unterlagen waren als Anlage angefügt (unter Stellungnahme) öffentlich einsehbar -Klosterladen und Parkplatz werden bereits steuerlich erfasst -Sparte Museum, Vermögengegenstände gehen bei Auflösung direkt an einen Verein -Benennung eines Berechtigten (Vereins) bei Auflösung des Eigenbetriebes -weitere Abstimmungen mit dem Finanzamt/Steuerbüro nötig -Klärung Auftragsvergabe an Dr. Sewikow (Gemeinnützigkeit) -Satzungsänderung zum 1.4.2023 -Wiederaufruf des Themas in der kommenden Sitzung
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