Auszug - Haushaltssatzung und Haushaltsplan der Gemeinde Britz für das Haushaltsjahr 2024
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Frau Hecht informiert zur Vorlage. Sie erklärt, dass die Haushaltsplanung 2024 unter relativ schwierigen Vorzeichen und Marktbedingungen steht, da die Entwicklung der Strom- und Gaspreise nicht annähernd vorhersehbar sind. Daran hängt die inflationäre Entwicklung, sodas es weiterhin unsichere Faktoren gibt, die man mit einplanen und berücksichtigen musste. In den letzten Jahren hat die Gemeinde von hohen Erträgen vor allem im Bereich der Gewerbesteuer profitiert, was das Polster der Gemeinde entsprechend aufgefüllt hat. Dieses wird jetzt benötigt, um die Vorsichtsmaßnahmen im Haushalt abzufedern. Die Haushaltslage ist grundsätzlich angespannt. Es sind mehr Aufwendungen als Erträge zu verzeichnen. Es wurden nach den letzten Finanzausschüssen und einem Beratungstermin mit Frau Gerhardt und Herrn Marten viele einzelne Positionen auf dem Prüfstand gestellt. Es wurde geprüft, wo dringend Einsparmaßnahmen getroffen werden müssen. Was nun vorliegt, ist so, dass die grundsätzlichen Infrastrukturmaßnahmen notwendig sind und an der Infrastruktur der Gemeinde erhalten werden können. Darunter zählen:
Es gibt größere Investitionsvorhaben, die im Haushalt zunächst berücksichtigt worden sind. Das sind:
Der Hortneubau ist mit einem Eigenanteil von 1 Mio. EUR berücksichtigt, die auch auf eigener Liquidität dargestellt wird. Weiterhin ist ein Zuschuss von 15.000 EUR für das Feuerwehrgerätehaus entsprechend der Antragstellung der Ortswehrführung aus Britz angesetzt.
Herr Guse lässt abstimmen.
Beschluss: Die Gemeindevertretung Britz beschließt die Haushaltssatzung und den Haushaltsplan für das Haushaltsjahr 2024.
Zur rechtzeitigen Sicherstellung der Zahlungsfähigkeit wird auf der Grundlage des § 76 der Brandenburgischen Kommunalverfassung (BbgKVerf) der Rahmen der Kassenkredite auf 650.000 EUR festgesetzt.
Abstimmungsergebnis
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