Auszug - Bericht des Amtsdirektors und der Verwaltung

 
 
Finanz- und Sozialausschuss Chorin
TOP: Ö 5
Gremium: Finanz- und Sozialausschuss Chorin
Datum: Di, 12.12.2023 Status: öffentlich/nichtöffentlich
Zeit: 19:00 - 21:18
Raum: Rathaus Britz, Saal
Ort: Rathaus Britz, Eisenwerkstraße 11, 16230 Britz

Der Amtsdirektor gibt bekannt, dass die Kommunalverfassung derzeit überarbeitet wird und die aktualisierte Fassung voraussichtlich am 09.06.2024 in Kraft treten soll. Ein Ziel dieser Änderung ist es, dass künftig der Beschluss einer Haushaltssatzung erst nach Vorliegen des Jahresabschlusses möglich sein soll. Diese Änderung soll ab 01.01.2025 verpflichtend werden.

 

Weiter berichtet er, dass die Kreiswerke Barnim bei der Wärmeplanung unterstützend zur Seite stehen wollen. Kleinere Kommunen sind verpflichtet diese bis 2028 vorzulegen. Die Verpflichtung soll aktiv angegangen werden. Finanzschwache Kommunen können aktuell bis zu 100% Förderung erhalten. Die Antragstellung wird durch die Kreiswerke Barnim vorbereitet.

 

Diesbezüglich findet eine Gesellschafterversammlung am 20.12.2023 statt. Das Stimmungsbild der Gemeinden wird im Vorfeld erfragt. Erst nach der Bewilligung einer Förderung werden Ausschreibung und Vergabe erfolgen. Für kleinere Kommunen soll ein vereinfachtes Verfahren Anwendung finden. Es gibt ja auch schon Vorarbeiten, so hat z. B. der Ökohof Brodowin eine umfangreiche Planung erarbeitet. Aktuell ist die Förderung des Bundes ausgesetzt und somit ist der Prozentsatz der Förderung noch ungewiss.

 

Herr Polster hält die kommunale Wärmeplanung für machbar, wenn der Gemeinde keine Kosten entstehen.

 

Herr Riebe hätte gerne eine Auskunft zum Umfang. Darauf antwortet Herr Matthes, dass der Umfang nicht in Seitenzahlen benennbar ist.  Aufgrund starker Zersiedlungen in manchen Gemeinden wird eine zentrale Wärmeversorgungsplanung eher schwierig.

 

Herr Müller berichtet, dass in der Golzower Straße und im Lieper Weg der Winterdienst durch KIS erfolgt ist. Die Anwohner des Lieper Weges würden aber ganz gerne wieder alleine Winterdienst machen und weniger Gebühren bezahlen. Er hätte gerne eine Aufklärung über die rechtlichen Möglichkeiten. Desweiteren läuft der Arbeitsvertrag von der Gemeindearbeiterin aus, die aktuell für Ordnung im Gemeindehaus sorgt. Er bittet um Klärung der Möglichkeiten der Weiterbeschäftigung.

 

Herr Polster sagt, dass die Straßenreinigungs- und Winterdienstsatzung der Gemeinde Chorin ohnehin gerade in Bearbeitung durch das Liegenschaftsamt befindlich ist.