Auszug - Jahresabschluss des Amtes Britz-Chorin-Oderberg 2011
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Frau Gohlke führt aus, dass das RGPA vorschlägt, den geprüften Jahresabschluss des Amtes Britz-Chorin-Oderberg zum 31.12.2015 mit Einschränkungsvermerk zu beschließen. Der Vermerk bezieht sich darauf, dass keine Belegprüfung und die Feststellungen an der Kassenprüfung 2013 noch nicht umgesetzt werden konnte, zu antworten.
Frau Gohlke schlägt vor, auf Fragen zu antworten.
Da keine Fragen gestellt werden, lässt Frau Falke abstimmen. Beschluss: Der Amtsausschuss beschließt entsprechend § 104 (4) BbgKVerf den geprüften Jahresabschluss des Amtes Britz-Chorin-Oderberg zum 31.12.2011 mit Einschränkungsvermerk.
Abstimmungsergebnis
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