Auszug - Einwohnerfragestunde
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Frau Chlechowitz: -Ihr Hauptanliegen- Interesse am Stand - Thema Friedhof/Pflege/Gestaltung -Vernässung des Niederoderbruches- gibt es ein Statement der GV?
Frau Fürst: Beschlusslagen gibt es nur in Liepe und Oderberg. Die GV Niederfinow hat noch keinen Beschluss gefasst. Sie geht davon aus, dass erst der Termin in Liepe abgewartet werden sollte. Es gibt ein Für und Wider, die Interessenlagen sind abzuwägen.
Frau Spann: In Oderberg gab es keinen Beschluss, die SVV hat sich nur dagegen ausgesprochen. In der Veranstaltung in Liepe gibt es Informationen vor Ort. Letztendlich wird der GV ein Beschlussvorschlag unterbreitet werden.
Herr Butzkies schildert den Zustand der Wiesen und fragt an, ob das Schneckwerk (Schöpfwerk) in Liepe schon abgestellt wurde? Sein eigener Brunnen weist einen Wasserstand aus, der 1 m über der üblichen Höhe liegt. Er fragt an, ist in Niederfinow (Straßenbeleuchtung) Sparbeleuchtung installiert? In Hohenfinow würde die Beleuchtung doppelt so hell sein. Warum werden die Wildzäune, die Tore, nicht geöffnet?
Herr Bratek war mehrfach auf Informationsveranstaltungen. Die Zäune sollen ein Jahr nach dem letzten Fund eines mit ASP infizierten Wildschweinkadavers stehen bleiben.
Herr Butzkies: Haben wir jetzt noch Mitarbeiter, die den ruhenden Verkehr kontrollieren?
Frau Spann: Die Verstärkung wird ab dem 01.03.2024 wieder die Tätigkeit aufnehmen. Aktuell ist urlaubsbedingt niemand im Einsatz.
Herr Butzkies: Darf man im Zusammenhang mit einer Straßensperrung auf dem Gehweg parken?
Frau Fürst: Im Zusammenhang mit einer Eigenheimbaustelle lag eine verkehrsrechtliche Anordnung vor.
Frau Spann: Die Verantwortung für die Anordnung liegt beim Landesbetrieb. Wenn wir an Ort und Stelle sind, ahnden wir Verstöße. Aktuell steht nur ein Mitarbeiter mit 35 Wochenstunden mit einem Anteil von 17,5 Wochenstunden für den ruhenden Verkehr für das gesamte Amt zur Verfügung.
Herr Butzkies hatte deswegen im Amt angerufen. Er beschwert sich über die Reaktion des Kollegen.
Frau Spann empfiehlt, wenn eine Gefährdungslage besteht, zeitnah, gegebenenfalls auch sie selbst, anzurufen.
Herr Grunenberg erkundigt sich nach der Erweiterung der Straßenbeleuchtungsanlage an der Hebewerkstraße, „Lieper Ende“.
Frau Fürst: Es sind drei nicht umlagepflichtige Lampen geplant.
Herr Grunenberg: Wie wird die Straßenreinigung umgesetzt? Es sollte zusätzlich was passieren, eine Zwischenreinigung? Kann man solche Stellen zwischendurch reinigen? Er hat die Straße im Dezember selbst dreimal vom Eichenlaub gesäubert.
Herr Butzkies: Nach der Fertigstellung des SHW stehen auf der rechten Seite der Fahrbahn der Hebewerkstraße recht große Pfützen. Es war vereinbart, dass nach Abschluss des Neubaus (SHW) die Straße noch einmal gemacht werden sollte, damit das Regenwasser richtig abläuft.
Frau Fürst: Es ist die Frage, ob dies vertraglich vereinbart worden ist. Nach Fertigstellung wurde die Hebewerkstraße bereits vor ca. 2 Jahren mit einer neuen Deckschicht überzogen.
Frau Spann: Gegebenenfalls können im Planfeststellungsverfahren derartige Verpflichtungen festgehalten worden sein. Weiterhin gibt Frau Spann Erörterungen zum Lärmaktionsplan. |
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