Auszug - Hebesatzsatzung der Gemeinde Liepe 2024 und Festsetzung des Höchstbetrages der Kassenkredite nach § 76 BbgKVerf
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Die Amtsverwaltung schlägt vor, die Hebesätze konstant zu halten. Frau Hecht empfiehlt zunächst abzuwarten, was das Land Brandenburg im Rahmen der Grundsteuerreform ab 2025 vorgibt. Frau Behling fragt, welche Auswirkungen anhängige Klageverfahren haben. Die Kämmerin erklärt, dass ein Klageverfahren das Gesetz nicht aushebeln wird und zunächst nach dem geltenden Gesetz zu verfahren ist.
Herr Marschner liest den Beschlusstext vor und führt die Abstimmung durch. Beschluss: Die Gemeindevertretung der Gemeinde Liepe beschließt die Hebesatzsatzung für das Haushaltsjahr 2024.
Zur Sicherung der Zahlungsfähigkeit und zur rechtzeitigen Leistung der Auszahlungen wird nach § 76 Abs. 2 BbgKVerf der Höchstbetrag der Kassenkredite auf 140.000 EUR festgesetzt.
Abstimmungsergebnis
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