Auszug - Hebesatzsatzung der Gemeinde Liepe 2024 und Festsetzung des Höchstbetrages der Kassenkredite nach § 76 BbgKVerf

 
 
Gemeindevertretung Liepe
TOP: Ö 5.3
Gremium: Gemeindevertretung Liepe Beschlussart: ungeändert beschlossen
Datum: Di, 13.02.2024 Status: öffentlich/nichtöffentlich
Zeit: 19:00 - 21:25
Raum: Sportlerheim Liepe
Ort: Sportlerheim Liepe, Am Sportplatz 3 b, 16248 Liepe
LI-2024-005 Hebesatzsatzung der Gemeinde Liepe 2024 und Festsetzung des Höchstbetrages der Kassenkredite nach § 76 BbgKVerf
   
 
Status:öffentlichVorlage-Art:Sitzungsvorlage
Einreicher:Amtsdirektor

Die Amtsverwaltung schlägt vor, die Hebesätze konstant zu halten. Frau Hecht empfiehlt zunächst abzuwarten, was das Land Brandenburg im Rahmen der Grundsteuerreform ab 2025 vorgibt. Frau Behling fragt, welche Auswirkungen anhängige Klageverfahren haben. Die Kämmerin erklärt, dass ein Klageverfahren das Gesetz nicht aushebeln wird und zunächst nach dem geltenden Gesetz zu verfahren ist.

 

Herr Marschner liest den Beschlusstext vor und führt die Abstimmung durch.


Beschluss:

Die Gemeindevertretung der Gemeinde Liepe beschließt die Hebesatzsatzung für das Haushaltsjahr 2024.

 

Zur Sicherung der Zahlungsfähigkeit und zur rechtzeitigen Leistung der Auszahlungen wird nach § 76 Abs. 2 BbgKVerf der Höchstbetrag der Kassenkredite auf 140.000 EUR festgesetzt.

 

 

 

 


Abstimmungsergebnis

gesetzliche Anzahl

der Mitglieder

anwesend

ja

nein

enthalten

ausgeschlossen

7

6

6

0

0

0

 


  Beschluss: 13.02.2024 Gemeindevertretung Liepe ungeändert beschlossen
Termin 27.02.2024 überschritten und noch nicht realisiert Koordinierung:
Kämmerei  
Sachbearbeiter/-in: Anja Hecht  
Termin: 27.02.2024 Status: (offen)
Auftrag: