Auszug - Einwohnerfragestunde

 
 
Bauausschuss Britz
TOP: Ö 6
Gremium: Bauausschuss Britz
Datum: Mo, 12.02.2024 Status: öffentlich/nichtöffentlich
Zeit: 18:00 - 19:40
Raum: Rathaus Britz, Raum 1.14
Ort: Rathaus Britz, Eisenwerkstraße 11, 16230 Britz

Herr Perwitz ergreift das Wort und wendet sich mit folgenden Anliegen an die Bauausschussmitglieder.

 

Er möchte wissen, ob es möglich ist, an der Ausfahrt in Höhe der ZWA-Pumpstation am Ortseingang Britz (Gemarkung Britz, Flur 3, Flurstück 491) einen Verkehrsspiegel aufzustellen, da die Sichtverhältnisse bei der Auffahrt auf die Eberswalder Straße sehr eingeschränkt sind.

 

Die Bauausschussmitglieder weisen darauf hin, dass es sich hier nicht um einen öffentlich gewidmeten Weg handelt. Herr Kappes bittet um Prüfung, wer Eigentümer des Weges an der Pumpstation ist. (Anm. Protokollant: Grundstückseigentümerin des Flurstücks 491 der Flur 3 ist die Gemeinde)

 

Desweiteren spricht Herr Perwitz die aus seiner Sicht noch nicht gelöste Parksituation im Kiefernweg an. Das Parken bzw. Halten wurde im Kiefernweg mit der Begründung verboten, die Straße ist zu schmal. Außerdem wurde für den Kiefernweg eine Einbahnstraßenregelung angeordnet. Diese führt in Richtung Ragöser Straße, vorbei an einem Kinderspielplatz. Das Einbiegen in die Ragöser Straße ist insbesondere für LKWs nicht möglich.

 

Aufgrund der fehlenden Parkmöglichkeiten stehen z.B. Pflegedienste, die Bewohner des Hauses Kiefernweg 9 betreuen, im Parkverbot.

 

Herr Kappes erklärt, dass die Pflegedienste Sondergenehmigungen beim Landkreis beantragen könnten bzw. dort parken müssten, wo es möglich ist. Parkmöglichkeiten für die Bewohner des Hauses bzw. deren Besucher sind vom Grundstückseigentümer zu schaffen.

 

Auf die Forderung von Herrn Perwitz, die Einbahnregelung wieder aufzuheben erklärt Herr Guse, dass der dann entstehende Gegenverkehr den Verkehrsfluss noch erhöhen würde.

 

Auch der Anregung von Herrn Perwitz, die Straße wieder als verkehrsberuhigten Bereich (Spielstraße) auszuweisen, begegnet der Bauausschuss mit den Argumenten, dass dann noch mehr Einschränkungen (Schrittgeschwindigkeit, Vorrang von Fußgängern und spielenden Kindern etc.) zu beachten wären.

 

Herr Perwitz merkt in diesem Zusammenhang an, dass der Kinderspielplatz nicht eingezäunt ist. Herr Guse und Herr Kappes erklären, dass dies nicht erforderlich ist und verweisen auch auf die Aufsichtspflicht der Eltern.

 

Die zur Entwässerung des Kiefernwegs angelegten Versickerungsmulden existieren nach 25 Jahren nicht mehr. Das Wasser fließt laut Aussage von Herrn Perwitz in Richtung Glück-Auf-Weg auf das Grundstück der Wohnungsgenossenschaft. Die gemeindlichen Flächen, die vom Grundstück Kiefernweg 9 zum Parken und als Mülltonnenstellplätze mitgenutzt werden, könnten als Versickerungsflächen genutzt werden.

 

Herr Kappes bittet um Prüfung und ggf. Nachprofilierung der Versickerungsmulden im gesamten Gemeindegebiet.

 

Herr Perwitz spricht weiterhin den nicht funktionierenden Winterdienst und die mangelhafte Straßenreinigung an. Die Bürger sollen für nicht erbrachte Leistungen bezahlen. Auf Beschwerden bzw. Widersprüche wird vom Amt nicht reagiert.

 

Die Bauausschussmitglieder stimmen der Aussage von Herrn Perwitz zu, dass der Winterdienst nicht funktioniert hat und vorallem die Nebenstraßen nicht ordnungsgemäß beräumt bzw. abgestreut wurden.

 

Frau Lüdecke informiert darüber, dass das Liegenschaftsamt den Auftrag hat, die beauftragte Firma anzumahnen bzw. nicht erbrachte Leistungen nicht zu bezahlen.

 

Herr Guse ergänzt, dass mit der neuen Satzung die durch die Gemeinde auszuführenden Reinigungsleistungen auf eine Grundreinigung im Jahr reduziert wurde. Außerdem sind die Regeneinläufe versandet und das Regenwasser kann nicht ablaufen.