Auszug - Schmutzwassererschließung Britz, Waldstraße 23a - 28
![]() |
![]() |
||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||
Die Informationsvorlage zur nicht mehr umsetzbaren Schmutzwassererschließung der Waldstraße im Bereich zwischen Haus-Nr. 23a und 28 wird von den Bauausschussmitgliedern kurz diskutiert.
Da auch Beiträge von den Grundstückseigentümern für die Schmutzwassererschließung nicht mehr erhoben werden können, ist die Maßnahme für den ZWA Eberswalde nicht finanzierbar.
Der ZWA Eberswalde weist in seinem Schreiben vom 04.01.2024 darauf hin, dass Maßnahmen nur noch umsetzbar sind, wenn mindestens 1 Kleinkläranlage im Vorhabengebiet außer Betrieb genommen und durch eine leitungsgebundene Entsorgung ersetzt wird. |
|||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||
![]() |
![]() |