Auszug - Schulwegsicherung im Bereich der Straßen "Schulstraße" und "Am Grund"
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Herr Guse äußert seine Verwunderung über diese Beschlussvorlage, da im letzten Sozialausschuss lediglich die Anfrage von Herrn Fürst gestellt wurde, welche Kosten für sogenannte „Streetbuddys“ (Aufsteller in Kinderform) entstehen. Die Kosten hierfür wurden in der weiteren Diskussion des Bauausschusses mit 40 EUR beziffert. Die Vorlage war darüber hinaus im Vorfeld auch nicht mit der Gemeinde abgestimmt.
Herr Günther weist darauf hin, dass vor der Schule kein Durchgangsverkehr stattfindet. Die Fahrzeugführer (vorallem Eltern) wissen, dass sich dort die Schule befindet, da sie in den meisten Fällen gezielt dorthin fahren, so dass die Streetbuddy-Aufsteller hier nicht zielführend sind.
Herr Gähle stellt zur Diskussion, eventuell im Bereich vor der Schule auf der Straße Am Grund Schwellen zur Verkehrsberuhigung (Geschwindigkeitsreduzierung) aufzubringen, da Kinder, die vom Schulgelände kommen, direkt die Straße überqueren müssen. Dieser Vorschlag wird von den übrigen Bauausschussmitgliedern aber abgelehnt.
Die Bauausschussmitglieder weisen auf die Maßnahmen hin, die im Sinne der Schulwegsicherung in den letzten Jahren umgesetzt wurden. Insbesondere durch die Umleitung der Schulbusse hat sich die Situation vor der Schule entspannt.
Die in der Vorlage beschriebenen Maßnahmen werden vom Bauausschuss als überzogen und nicht zielführend angesehen. Die Eltern werden z.B. weiterhin bis zur Schule fahren, um ihre Kinder dort abzusetzen und nicht eventuelle „Eltern-Haltestellen“ in der Wilhelmstraße nutzen. Auch durch weitere Regularien und Beschilderungen wird man die Verkehrssituation, die in einem kurzen Zeitfenster vor Schulbeginn durch ein erhöhtes Verkehrsaufkommen entsteht, nicht ändern.
Herr Guse regt an, über die Schule eine Arbeitsgemeinschaft „Schülerlotsen“ einzurichten und für die Verkehrsregelung einzusetzen.
Die Bauausschussmitglieder lehnen den Beschlussvorschlag einstimmig ab. Die Vorlage soll auch in den folgenden Gremien (Sozialausschuss und Gemeindevertretung) nicht weiter Beratungsgegenstand sein. |
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