Auszug - Hebesatzsatzung der Gemeinde Hohenfinow 2024 und Festsetzung des Höchstbetrages der Kassenkredite nach § 76 BbgKVerf
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Frau Hecht erklärt die Beschlussvorlage.
Es wird kurz über die Möglichkeit gesprochen, den Hebesatz zu senken. Dies wird aufgrund der Grundsteuerreform derzeit nicht empfohlen, da die Auswirkungen derzeit nicht abgeschätzt werden können.
Beschluss: Die Gemeindevertretung der Gemeinde Hohenfinow beschließt die Hebesatzsatzung für das Haushaltsjahr 2024.
Zur Sicherung der Zahlungsfähigkeit und zur rechtzeitigen Leistung der Auszahlungen wird nach § 76 Abs. 2 BbgKVerf der Höchstbetrag der Kassenkredite auf 180.000 EUR festgesetzt.
Abstimmungsergebnis
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