Auszug - Abgasabsauganlage FwGH Brodowin
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Das zuständige Bauamt fragte auf Anordnung des HOA beim Sicherheitsbeauftragten des Ing.- Büro’s Freier wegen einer Stellungnahme zur mitfahrenden Abgassauganlage im FwGH Brodowin an. Herr Freier bezog wie folgt Stellung:
„Auf der Grundlage der geltenden Vorschriften der Unfallversicherer sind für Einsatzfahrzeuge entsprechende Absauganlagen vorzusehen. Hiermit sollen die Gesundheitsgefahren für die Kameraden der Feuerwehren minimiert werden. Dieses ist auch aufgrund der momentanen Situation der Mehrfachnutzung unbedingt notwendig. Es ist bei der Planung und Ausführung der Absauganlage auf ggf. zusätzlich entstehende Gefahren zu achten, und diese soweit als möglich zu begrenzen (Stolpergefahren, Einengung der Verkehrswege usw.). Sind nicht alle Gefahren zu beseitigen, sind ggf. organisatorische Maßnahmen in einer Betriebsanweisung zusammenzustellen (z.B. zeitlicher Ablauf im Fall des Ausrückens).
Der Bauausschuss Amt gab mit 3 von 3 Stimmen die Empfehlung den Beschluss AA-2024-14 an den Feuerwehrausschuss Amt weiterzuleiten. |
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