Auszug - Interessenbekundungsverfahren für die Kindertagesstätten der Stadt Oderberg-Präsentation der Betreiberkonzepte durch die Bewerber

 
 
Stadtverordnetenversammlung Oderberg
TOP: Ö 4.1
Gremium: Stadtverordnetenversammlung Oderberg Beschlussart: zur Kenntnis genommen
Datum: Mi, 27.03.2024 Status: öffentlich/nichtöffentlich
Zeit: 19:00 - 21:00
Raum: Sporthalle (Vereinsraum)
Ort: Sporthalle, Am Friedenshain 19, 16248 Oderberg
OD-2024-022 IV Interessenbekundungsverfahren für die Kindertagesstätten der Stadt Oderberg-Präsentation der Betreiberkonzepte durch die Bewerber
   
 
Status:öffentlichVorlage-Art:Informationsvorlage
Einreicher:Amtsdirektor

Drei Bewerber haben ihre Bewerbungsunterlagen und Betreiberkonzepte eingereicht. Dies sind EJF gemeinnützige AG, INDEPENDENT LIVING Stiftung Bereich Barnim und Kenntnisreich Kindertagesstätten gGmbH. Den beiden letzt genannten Bewerbern soll die Möglichkeit eingeräumt werden, sich in einer kommenden Sitzung vorzustellen. Ein neuer Termin ist durch Frau Gohlke in Abstimmung mit den Stadtverordneten zu vereinbaren.

 

 

Herr Isermeyer und Frau Engel vom „Evangelischen Jugend- und Fürsorgewerk“ (EJF) stellen sich sowie das Evangelische Jugend- und Fürsorgewerk (gemeinnützige AG) und ihr Betreiberkonzept vor.

Es werden einzelne Fragen durch die Mitglieder der Stadtverordnetenversammlung und der Bürger und Gäste gestellt.

-          Die Öffnungszeiten sollen nicht verändert werden, auf Wunsch kann dies jedoch erfolgen,

-          Betriebsferien von ca. 1- 2 Wochen sollten ebenfalls beibehalten werden, auch hier ist auf Wunsch eine Änderung möglich,

-          Ein Besuch anderer Einrichtungen die sich in der Trägerschaft des EJF befinden wir        befürwortet und angeboten,

-          Personalmangel kann auch in Einzelfällen durch Leiharbeitskräfte gedeckt werden,

 

Herr Matthes informiert, dass bereits durch Beschluss der SVV der Übergang des Personals nach § 613 a BGB festgelegt wurde.

Die Übertragung der Trägerschaft an einen freien Träger, hat Auswirkungen auf die bestehenden Arbeitsverhältnisse (Betriebsübergang nach § 613 a BGB). Beim Betriebsübergang tritt der       Erwerber in die Rechte und Pflichten aus bestehenden Arbeitsverhältnissen ein. Die bestehenden Arbeitsbedingungen dürfen durch den neuen Arbeitgeber erst nach einem Jahr ggf. zum Nachteil der Arbeitnehmerinnen verändert werden (sog. Veränderungssperre).

 

Frau Hähnel erläutert den Wunsch der Stadtverordneten, bei einer Übertragung der Kita an einen freien Träger, das Ziel einer besseren Auslastung zu erreichen.

 

Zur besseren Planung sollten Gespräche mit den Mitarbeitern sobald wie möglich nach der Übernahme erfolgen. Nicht jedoch erst nach einem Jahr. So Frau Engel vom EJF.

 

Herr Matthes sieht für die Stadt Oderberg keine finanzielle Einsparung durch einen Trägerwechsel. Der entstehende Fehlbetrag ist dem Betreiber durch die Stadt zu erstatten. Sein Wunsch ist es, die Zufriedenheit der Belegschaft zu erhalten.

 

Frau Hähnel verabschiedet die Vertreter des EJF und bedankt sich für die Ausführungen.

(20:20 Uhr)