Auszug - Entscheidung über eventuelle Einwendungen gegen die Niederschrift über den öffentlichen Teil der Sitzung am 30.01.2024
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Frau Kruppke hat keine inhaltlichen Einwände. Sie hat aber festgestellt, dass im RIS -Zugang für die Gemeindevertreter- die Sitzungsunterlagen (Beschlussvorlagen, Dokumente) nur in der aktualisierten, also nicht in der zur Sitzung vorgelegten Fassung einsehbar sind. Als Beispiel nennt sie die Unterlagen vom 30.01.2024. Die Seite 24 von 29 des Wirtschaftsplanes 2024 enthält die aktuelle Fassung, also die geänderte Fassung der Beschlüsse und Anlagen. Wenn sie also in den TOP vom 30.1.2024 geht, erscheint die aktuelle Beschlussvorlage.
Herr Matthes: Die Änderungen sind in der Beratungsfolge nachvollziehbar. (Änderungen, die später aus anderen Gründen eingearbeitet wurden, sind nicht gesondert ausgewiesen).
Im weiteren Verlauf der Sitzung weist Frau Kruppke darauf hin, dass, wenn man über die Homepage die Unterlagen zur Sitzung aufruft (hier ist aber nur der öffentliche Teil sichtbar), die Originalfassung angefügt ist.
Herr Matthes wird eine Klärung veranlassen.
Der Inhalt der Niederschrift des öffentlichen Teils der Sitzung vom 30.02.2024 wird bestätigt. |
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