Auszug - Feststellung des geprüften Jahresabschlusses des Eigenbetriebes "Kloster Chorin" für das Wirtschaftsjahr 2022
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Frau Dr. Siedler erhält das Wort: Zum dritten Mal in Folge konnte 2022 ein Jahresabschluss mit positivem Ergebnis vorgelegt werden. Der Jahresabschluss 2022 wurde geprüft (Hinweis auf Prüfvermerk auf Anlage 8 /Seite 5. Die Corona-Zahlungen mussten zum großen Teil zurückgezahlt werden. Sie hat aber zu einem positiven Abschluss beigetragen. Durch Dreharbeiten konnten 2022 außerplanmäßige Einnahmen erzielt werden.
Dr. Engel: Wichtig ist, die Buchführung stimmt und der Prüfvermerk empfiehlt die Entlastung. Er dankt Frau Lenz für Ihre Arbeit (Buchführung).
Herr Dr. Engel befragt die Ausschussmitglieder, ob diese der Gemeindevertretung die Beschlussfassung zu CH-2024-021 empfehlen.
Beschluss: Die Gemeindevertretung der Gemeinde Chorin beschließt die Feststellung des geprüften Jahresabschlusses und die Ergebnisverwendung für das Wirtschaftsjahr 2022 für den Eigenbetrieb Kloster Chorin gemäß § 33 (1) Nr. 1 der Verordnung über die Eigenbetriebe der Gemeinden des Landes Brandenburg (EigV).
Empfehlung des Werkausschusses Der Werkausschuss empfiehlt der Gemeindevertretung Chorin die o.a. Beschlussfassung. |
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