Auszug - Entlastung der Werkleitung des Eigenbetriebes "Kloster Chorin" für das Wirtschaftsjahr 2022

 
 
Werkausschuss Chorin
TOP: Ö 7.2
Gremium: Werkausschuss Chorin Beschlussart: zur Kenntnis genommen
Datum: Di, 16.04.2024 Status: öffentlich/nichtöffentlich
Zeit: 18:00 - 19:58
Raum: Rathaus Britz, Saal
Ort: Rathaus Britz, Eisenwerkstraße 11, 16230 Britz
CH-2024-022 Entlastung der Werkleitung des Eigenbetriebes "Kloster Chorin" für das Wirtschaftsjahr 2022
   
 
Status:öffentlichVorlage-Art:Sitzungsvorlage
Einreicher:Kloster Chorin

Es gibt keine Fragen.

 

Herr Dr. Engel richtet an die Mitglieder des Werkausschusses die Frage, ob diese der Gemeindevertretung die Beschlussfassung über den Beschluss CH-2024-022 empfehlen.

 

 


Beschluss:

Die Gemeindevertretung der Gemeinde Chorin beschließt die Entlastung der Werkleitung des Eigenbetriebes Kloster Chorin für das Wirtschaftsjahr 2022 gemäß § 33 (1) Nr. 2 der Verordnung über die Eigenbetriebe der Gemeinden des Landes Brandenburg (EigV).

 

 


Empfehlung des Werkausschusses

Die Mitglieder des Werkausschusses empfehlen der Gemeindevertretung Chorin den o.a. Beschluss zu fassen.

 

Herr Dr. Engel bedankt sich bei der Werkleitungr die geleistete Arbeit.