Auszug - Entlastung der Werkleitung des Eigenbetriebes "Kloster Chorin" für das Wirtschaftsjahr 2022
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Es gibt keine Fragen.
Herr Dr. Engel richtet an die Mitglieder des Werkausschusses die Frage, ob diese der Gemeindevertretung die Beschlussfassung über den Beschluss CH-2024-022 empfehlen.
Beschluss: Die Gemeindevertretung der Gemeinde Chorin beschließt die Entlastung der Werkleitung des Eigenbetriebes Kloster Chorin für das Wirtschaftsjahr 2022 gemäß § 33 (1) Nr. 2 der Verordnung über die Eigenbetriebe der Gemeinden des Landes Brandenburg (EigV).
Empfehlung des Werkausschusses Die Mitglieder des Werkausschusses empfehlen der Gemeindevertretung Chorin den o.a. Beschluss zu fassen.
Herr Dr. Engel bedankt sich bei der Werkleitung für die geleistete Arbeit. |
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