Auszug - Bericht des Amtsdirektors und der Verwaltung

 
 
Amtsausschuss
TOP: Ö 5
Gremium: Amtsausschuss
Datum: Mi, 10.04.2024 Status: öffentlich/nichtöffentlich
Zeit: 18:00 - 20:00
Raum: Rathaus Britz, Raum 1.14
Ort: Rathaus Britz, Eisenwerkstraße 11, 16230 Britz

Der Amtsdirektor stellt zum einen die anwesenden Vertreter des Planungsbüros IGES zum Thema „Radverkehrskonzept“ und weiterhin die neue Mitarbeiterin der Amtsverwaltung, Frau Benthin, vor. Frau Benthin stellt sich daraufhin kurz selbst vor.

 

Herr Matthes informiert über eine beabsichtigte Gegendarstellung zu einem MOZ-Artikel, der dem Amt die „Vergiftung“ der Feuerwehrkameraden (Absauganlagen) vorwirft.

 

Beim Projekt „Aller.Land“ haben sich die Akteure für die externen Projektbegleiter entschieden. Am 16./17.04.2024 findet dazu eine „Entwicklungswerkstatt“ in Oranienburg statt.

 

Am 21.09.2024 ist der Welt-Alzheimer-Tag. Im Aktionszeitraum eine Woche vor und eine Woche nach dem 21.09.2024 werden Veranstaltungen im ganzen Landkreis Barnim stattfinden, welche auch durch den Landkreis beworben werden. Im Amt Britz-Chorin-Oderberg haben sich derzeit Akteure aus Britz (Hort) und Oderberg (Sportverein Grün-Weiß 90) gemeldet. Geplant ist z. B. ein Tanzcafé (Oderberg) und ein gemeinsamer Spieletag mit Senioren und Kindern.

 

Auf der letzten Sitzung erkundigte sich Frau Kruppke nach der Verkehrssicherungspflicht für Radwege im Wald. Die Verkehrssicherungsplicht obliegt dem Straßenbaulastträger, eine Straßenbaulast kann jedoch nur an öffentlich gewidmeten Straßen/Wegen bestehen. Bei Waldwegen handelt es sich oft um Wege ohne entsprechende öffentliche Widmung.

 

Herr Wrana informiert über die Möglichkeit, die Briefwahl vor Ort im Rathaus Britz durchzuführen, hierzu wird auch noch eine Information im nächsten Amtsblatt veröffentlicht.

 

Bezüglich der Plakatierung von Wahlplakaten gelten noch die alten Sondernutzungssatzungen, der Erlass neuer Satzungen gestaltet sich schwierig. Nach einer Anfrage an die Kommunalaufsicht muss den Parteien abgestuft nach den letzten Wahlergebnissen genügend Raum zur Plakatierung eingeräumt werden. Die Abstufung nach der Bedeutung der Parteien ist jedoch nur in engen Grenzen zulässig.