Auszug - Bericht des Amtsdirektors und der Verwaltung
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• Zweckverband Region Finowkanal -Saisonauftakt 2024 - Informationen zum Schleusenpaket 2 – betreffen Abschnitt Kupferhammer bis Liepe
- Die Bäume stehen auf dem Straßenflurstück der Gemeinde Niederfinow. Die Standsicherheit ist nicht gefährdet. Es wird jedoch empfohlen, die Bäume im Herbst zu fällen, da sie zu dicht am Gebäude der Anliegerin stehen.
• Erste Änderungssatzung Verbandslasten: Rechtliche Grundlagen für die Zahlungsverpflichtung der Gemeinden Alle Gemeinden sind per Gesetz Pflichtmitglieder der Gewässerunterhaltungsverbände (§ 2 Abs. 1 Gesetz über die Bildung von Gewässerunterhaltungsverbänden – GUVG –) für alle eigenen (Gemeindeeigentum) und übrigen Grundstücke in ihrem Hoheitsgebiet. Die Gemeinden sind „verpflichtet, dem Verband Beiträge (Verbandsbeiträge) zu leisten“ (§ 28 Wasserverbandsgesetz – WVG –). - Herr Schromm – Verbandvorsteher wurde in die Sitzung der GV Hohenfinow eingeladen, um die Kostensteigerungen im Bereich des GEDO zu erklären. Herr Matthes wird über das Ergebnis in der Sitzung der GV Niederfinow informieren. |
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