Auszug - Bericht des Amtsdirektors und der Verwaltung

 
 
Gemeindevertretung Niederfinow
TOP: Ö 5
Gremium: Gemeindevertretung Niederfinow
Datum: Do, 11.04.2024 Status: öffentlich/nichtöffentlich
Zeit: 19:00 - 21:10
Raum: Informationszentrum Niederfinow
Ort: Informationszentrum Niederfinow, Hebewerkstraße 70a, 16248 Niederfinow

  • Standortänderung Dialogdisplay

Derzeit werden Angebote zur fachgerechten Umsetzung des Dialogdisplay eingeholt.

 

  • Aller.Land  

-          Am 03.04.2024 hat Vorstellung der Prozessbegleiter stattgefunden; Verwaltung und Akteure haben sich für einen Prozessbegleiter entschieden.

-          Frist für Angebote zur Konzepterstellung ist am 10. April 2024 ausgelaufen; vorliegende Angebote werden derzeit geprüft.

-          Weitere Termine: Entwicklungswerkstatt am 16./17. April 2024 in Oranienburg (Teilnahme Vw + ein Teil der Akteure);

-          Das nächste Treffen der Akteure ist am 23. April 2024 geplant (Entscheidung bzgl. vorliegender Angebote Konzepterstellung+ persönliche Vorstellung der Konzeptersteller).

-          Seitens der Amtsverwaltung wurde der Kulturkreis Niederfinow angeschrieben und angefragt, ob eine Beteiligung/Mitwirkung im Kreis der Akteure gewünscht ist.

 

          Zweckverband Region Finowkanal -Saisonauftakt 2024

-          Informationen zum Schleusenpaket 2 – betreffen Abschnitt Kupferhammer bis Liepe

 

  • Einzelbäume – Fichte, Birke vor dem Grundstück Choriner Straße 16/17

-          Die Bäume stehen auf dem Straßenflurstück der Gemeinde Niederfinow. Die Standsicherheit ist nicht gefährdet. Es wird jedoch empfohlen, die Bäume im Herbst zu fällen, da sie zu dicht am Gebäude der Anliegerin stehen.

 

         Erste Änderungssatzung Verbandslasten: Rechtliche Grundlagen für die Zahlungsverpflichtung der Gemeinden 

Alle Gemeinden sind per Gesetz Pflichtmitglieder der Gewässerunterhaltungsverbände (§ 2 Abs. 1 Gesetz über die Bildung von Gewässerunterhaltungsverbänden – GUVG –) für alle eigenen (Gemeindeeigentum) und übrigen Grundstücke in ihrem Hoheitsgebiet.

Die Gemeinden sind „verpflichtet, dem Verband Beiträge (Verbandsbeiträge) zu leisten“ (§ 28 Wasserverbandsgesetz – WVG –).

-          Herr Schromm – Verbandvorsteher wurde in die Sitzung der GV Hohenfinow eingeladen, um die Kostensteigerungen im Bereich des GEDO zu erklären. Herr Matthes wird über das Ergebnis in der Sitzung der GV Niederfinow informieren.