Auszug - Entlastung des Amtsdirektors des Amtes Britz-Chorin-Oderberg für die Haushaltsführung im Haushaltsjahr 2022
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Der Vorsitzende der Gemeindevertretung liest die Beschlussvorlage vor. Die Abstimmung findet ohne Einwände statt. Beschluss: Die Gemeindevertretung der Gemeinde Liepe beschließt auf der Grundlage des § 82 Abs. 4 der Brandenburgischen Kommunalverfassung (BbgKVerf) den Amtsdirektor des Amtes Britz-Chorin-Oderberg für die Haushaltsführung im Haushaltsjahr 2022 zu entlasten.
Abstimmungsergebnis
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