Auszug - Entscheidung über eventuelle Einwendungen gegen die Niederschrift über den öffentlichen Teil der Sitzung am 11.04.2024
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Frau Fürst: Es gibt eine Rüge zum Protokoll vom 11.04.2024- Es ist zu entscheiden, wie damit umzugehen ist.
Herr Matthes: Es werden keine Wortprotokolle geführt. Die Essenz aus dem Inhalt des Gesagten muss in der Niederschrift stehen.
Frau Fürst bittet Dr. Gollner einen Antrag auf die Änderung der Niederschrift zu stellen.
Herr Matthes stellt den Antrag, die Meinungsäußerung, die sich auf den Passus – TOP 8. 2. Absatz- im jetzigen Protokoll bezieht, aufzunehmen.
Frau Fürst verliest den Abschnitt aus der Niederschrift vom 11.04.2024. Wurden die Kopien nachgeschickt?
Herr Matthes: Es wurden alle Kopien, bis auf eine, nachgeschickt. Es ist üblich, dass die Mitarbeiter der Amtsverwaltung bei Akteneinsichten die gewünschten Kopien sofort aushändigen. Dr. Gollner wollte im Anschluss an die Akteneinsicht nicht auf die Kopie warten.
Dr: Gollner: Warum haben Sie das nicht zugesandt? Es wurde alles zugesandt, bis auf den Kostenvoranschlag!
Frau Fürst verliest die Mail von Dr. Gollner:
„Mail Dr. Günther Gollner: versendet am Dienstag, Mai 14, 2024 8:18:52 PM Ich erhebe Einspruch gegen den mich betreffenden Protokollvermerk zu Top 8 der Protokolls der letzten Sitzung vom 11.4.24 öffentlicher Teil.
Frau Fürst bringt den Änderungsantrag von Dr. Gollner zur Aufnahme in das Protokoll vom 11.04.2024 zur Abstimmung:
Abstimmungsergebnis: Für den Änderungsantrag: 1 Stimme Gegen den Änderungsantrag: 2 Stimmen Stimmenenthaltungen: 3 Stimmen
Damit hat die Gemeindevertretung den obigen Antrag von Dr. Gollner abgelehnt.
Dr. Gollner: Der Fakt bleibt. |
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