Auszug - Wahl des ersten Stellvertreters des ehrenamtlichen Bürgermeisters
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Frau Fürst: Der Stellvertreter nimmt die Aufgaben der Bürgermeisterin im Fall ihrer Abwesenheit wahr. Grundsätzlich werden die Wahlen geheim durchgeführt. Eine offene Abstimmung ist möglich, wenn alle anwesenden Mitglieder der Gemeindevertretung dieses beschließen.
Frau Fürst schlägt Herrn Marco Großebokermann zur Wahl als ersten Stellvertreter der ehrenamtlichen Bürgermeisterin vor. Sie richtet an die Mitglieder der Gemeindevertretung die Fragen: Wer möchte als Stellvertreter mit an ihrer Seite als Bürgermeisterin stehen? Gibt es weitere Freiwillige für diese Position?
Das ist nicht der Fall.
Frau Fürst lässt darüber abstimmen, ob eine offene Wahl durchgeführt werden soll.
Abstimmung über eine offene Wahl:
Wer ist dafür, eine offene Wahl nach § 39 Absatz 1 Satz 6 BbgKVerf durchzuführen?
Sodann kommt Frau Fürst zur Wahl des ersten Stellvertreters der ehrenamtlichen Bürgermeisterin. Zur Wahl steht Marco Großebokermann.
Beschluss: Die Gemeindevertretung der Gemeinde Niederfinow wählt
Herrn Marco Großebokermann
zum ersten Stellvertreter der ehrenamtlichen Bürgermeisterin.
Abstimmungsergebnis
Auf die Frage von Frau Fürst erklärt Herr Großebokermann, die Wahl anzunehmen.
Frau Fürst bedankt sich und spricht Glückwünsche aus. |
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