Auszug - Bericht des Amtsdirektors und der Verwaltung

 
 
Gemeindevertretung Niederfinow
TOP: Ö 5
Gremium: Gemeindevertretung Niederfinow
Datum: Do, 08.08.2024 Status: öffentlich/nichtöffentlich
Zeit: 19:00 - 20:40
Raum: Informationszentrum Niederfinow
Ort: Informationszentrum Niederfinow, Hebewerkstraße 70a, 16248 Niederfinow

Herr Matthes berichtet:

Eingeschränkte Erreichbarkeit des Einwohnermeldeamtes im August 2024

-          Aufgrund einer Software-Umstellung (MESO auf VOIS) und damit verbundene Schulungen der Beschäftigten kommt es im August zu Einschränkungen.

-          Am 15. August 2024 sowie 10. Oktober 2024 ist das Einwohnermeldeamt ganztägig geschlossen.

Weitere Informationen sind auf der Homepage verfügbar bzw. in den Aushängen im Rathaus

 

Jugendkoordinatorin (JUKO)  

-          Durch den Träger (IB) wurde mitgeteilt, dass ein neues Ausschreibungsverfahren durchgeführt werden muss – die neue JUKO (welche bereits in der Amtsverwaltung vorgestellt wurde) ist von der Stelle zurück getreten)

 

Hebewerkstraße 102; Rückbau Poller und Zusatzschild

-          Rückbau aller Poller wird nicht erfolgen, da sie zur Sicherung der Fußgänger auf dem Fußweg dienen

-          nur ein Poller könnte entfernt werden, um die Zufahrt/ Ausfahrt aus dem betroffenen Grundstück zu erleichtern

-          Verkehrszeichen sind Eigentum des Landesbetriebs für Straßenwesen, stehen auf Grundlage einer Verkehrsrechtlichen Anordnung und können nicht einfach entfernt werden

-          Antrag zur Entfernung des Radweges (entlang Hebewerkstraße) wurde im April 2023 gestellt; Entscheidung der SVB steht aus

 

Auswertung Kontrollen ruhender Verkehr in der Gemeinde Niederfinow

-          Details für die Gemeinde Niederfinow

  • Zeitraum 01.01.202331.12.2023
  • Gesamt
    • 282 Fälle/ 9.486,50 EUR 
  • Verwarnungen:
    • 263 Fälle/ 8.305,00 EUR
  • Bußgelder: 19 Fälle /1.181,50 EUR

 

-Information über Schulungsangebot für die Mitglieder kommunaler Gremien am 24.09.2024 von 18.00 bis 20.00 Uhr (Hufeisenfabrik)

 

Neue Hundehalterverordnung ab dem 01. Juli 2024  

wichtigsten Änderungen:

-          Abschaffung der Rasseliste

-          Einstufung der Gefährlichkeit eines Hundes nach Einzelfallprüfung (unabhängig von der Hunderasse)

-          Hundehalter eines „gefährlich“ eingestuften Hundes benötigen eine Erlaubnis, welche unter bestimmten Voraussetzungen erteilt werden kann (Sachkundenachweis und Zuverlässigkeitsprüfung des Hundehalters, Haftpflichtversicherung etc.)

-          Registrierungs- und Kennzeichnungspflicht aller Hunde bei der örtlichen Ordnungsbehörde

 

Festsetzung der Überschwemmungsgebiete im Oderbruch

-          Mit Schreiben vom 29.07.2024 informierte das MLUK über die Vorbereitung des Auslegungsverfahrens (vgl. beigefügtes Schriftstück).

-          Aus Sicht des Ministerium entstehen daraus keine Probleme /keine Auswirkungen auf das Vernässungsgebiet

-          In Oderberg steht ein (ablehnender) Beschluss auf der Tagesordnung der SVV

-          GV Liepe-  Leiter der unteren Wasserbehörde eingeladen/ Bürgermeister der Nachbarorte

Sind eingeladen teilzunehmen, Sitzung ist öffentlich

 

Radverkehrskonzept  

-          Die Thematik soll in den kommenden Wochen in den jeweiligen Gremien der amtsangehörigen Gemeinden behandelt werden

 

Errichtung des Sanitärgebäudes auf dem Grundstück Lieper Schleuse 6

-          Folgende Bauaufträge wurden vergeben:

Los 1

Fa. HERING- 57299 Burbach-Errichtung Sanitärgebäude komplett i.H.v. 582.000 EUR

Los 2

Baugesellschaft Casekow- Casekow- Erdarbeiten, Grundleitungen, Bodenplatte 91.000 EUR

Los 3

THARO- Eberswalde- Herstellung Schmutzwasserleitung mit Pumpenschacht 55.700 EUR

Los 4

Fa. Lorenz- Elektro, Lunow-Stolzenhagen- Blitzschutz 18.600 EUR

-          Planungsleistungen/Bauüberwachung obliegt dem Planungsbüro Stacked Room aus Oranienbaum-Wörlitz

-          Planungsleistungen /Bauüberwachung Fachplanung Schmutzwasser erfolgt durch die HKT Ingenieurgesellschaft mbH, Aschersleben

-          Mit dem Bau wurde in der 30. KW begonnen. Nach derzeitigem Stand entsteht für die Gemeinde kein Eigenanteil. Der Eigenanteil wird aus dem Kreisentwicklungsbudget (KEB) des Landkreises bereitgestellt.