Auszug - Bericht des Ausschussvorsitzenden
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Herr Kappes bittet um Auskunft, warum Parteien Wahlwerbeschilder, die größer als 2,5 qm sind, genehmigungsfrei aufstellen dürfen, während z.B. Gewerbetreibende für solche Werbeschilder einen Bauantrag stellen müssen.
Er weist ebenfalls darauf hin, dass sich am Ende der Wiesenstraße, im Übergang zum unbefestigten Bereich, eine Vertiefung (Bodenwelle) befindet, die vom Baubetriebshof mit Recycling aufgefüllt werden müsste. |
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