Auszug - Beschluss zur Satzung 2. Änderung Bebauungsplan Nr. III "Wohnbebauung -An der Eberswalder Straße" gemäß § 10 Abs. 1 BauGB
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Frau Lüdecke erläutert, dass sich aus der Trägerbeteiligung keine wesentlichen Änderungungsanforderungen ergeben haben. Geringe Änderungen wurden bereits in den Satzungsentwurf eingearbeitet, sodass diese in vorliegender Fassung, so wie auch bereits unter TOP 8.2 beraten, beschlossen werden kann.
Der Abschluss eines Durchführungsvertrags ist nicht erforderlich, da die Gemeinde keine Flächen übernimmt, also z.B. die Straßenflächen nicht an die Gemeinde übertragen bzw. öffentlich gewidmet werden.
Der Bauausschuss empfiehlt der Gemeindevertretung einstimmig, den Beschluss zur Satzung 2. Änderung Bebauungsplan Nr. III „Wohnbebauung – An der Eberswalder Straße“ gemäß § 10 Abs. 1 BauGB zu fassen. |
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