Auszug - Entscheidung über die Gültigkeit der Wahl der Stadtverordnetenversammlung und der ehrenamtlichen Bürgermeisterin gemäß § 56 des Brandenburgischen Kommunalwahlgesetzes
![]() |
![]() |
|||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||
Es gibt keine Fragen zum Sachverhalt. Die Vorsitzende liest den Beschlusstext vor und führt die Abstimmung durch. Beschluss: Die Stadtverordnetenversammlung der Stadt Oderberg stellt fest, dass keine Einwendungen gegen die Wahl der Stadtverordnetenversammlung und der ehrenamtlichen Bürgermeisterin am 9. Juni 2024 vorliegen. Die Wahl ist gültig.
Abstimmungsergebnis
|
||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||
![]() |
![]() |