Auszug - Einwohnerfragestunde
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Herr Bürgermeister Krüger stellt eine Verständnisfrage zur Wahl der Ausschussmitglieder.
Frau Spann antwortet: Die Eigenbetriebsverordnung regelt derzeit die Zusammensetzung des Werkausschusses mit 6+2 Mitgliedern (§ 8). Die Eigenbetriebsverordnung schreibt vor, dass diese Frage in der Betriebssatzung festgelegt wird. Nach Betriebssatzung besteht der Werkausschuss aus 6 +2 Mitgliedern.
Herr Dr. Engel stellt fest, dass heute keine Beschlüsse legitim gefasst werden können. Er schlägt vor, dass der Vergabebeschluss als Eilbeschluss gefasst wird.
Festlegung: In der nächsten Sitzung der GV ist die 1. Änderung der Betriebssatzung, gegebenenfalls als Tischvorlage- zu behandeln. Die Entscheidung zur Beschlussvorlage CH-2024-065 soll als Eilbeschluss zur Entscheidung vorgelegt werden.
Frau Spann: Der nächste Werkausschuss kann dann regulär erst Anfang Oktober 2024 stattfinden. |
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