Auszug - Entscheidung über die Gültigkeit der Wahl der Gemeindevertretung und des ehrenamtlichen Bürgermeisters gemäß § 56 des Brandenburgischen Kommunalwahlgesetzes
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Zur Beschlussvorlage gab es keine weiteren Fragen oder Diskussionen.
Beschluss: Die Gemeindevertretung der Gemeinde Britz stellt fest, dass keine Einwendungen gegen die Wahl der Gemeindevertretung und des ehrenamtlichen Bürgermeisters am 9. Juni 2024 vorliegen. Die Wahl ist gültig.
Abstimmungsergebnis
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