Auszug - Mitteilungen des Vorsitzenden der Gemeindevertretung und der Amtsverwaltung

 
 
Gemeindevertretung Liepe
TOP: Ö 2
Gremium: Gemeindevertretung Liepe
Datum: Di, 03.09.2024 Status: öffentlich/nichtöffentlich
Zeit: 19:00 - 20:40
Raum: Sportlerheim Liepe
Ort: Sportlerheim Liepe, Am Sportplatz 3 b, 16248 Liepe

Informationen der Vorsitzenden der Gemeindevertretung

 

Anlegung Friedwald auf dem Friedhof

-          Vororttermin zwischen Frau Schwarz und Frau Sauer vom Liegenschaftsamt hat stattgefunden

-          der Friedwald soll im unteren Bereich der Kriegsgräberstätte und auf der Freifläche entstehen

-          Frau Schwarz stellt das Erdröhrensystem als Möglichkeit der Bestattung vor.

-          Nutzungsdauer 30 Jahre; Kosten ca. 600 bis 800 €

-          die Friedhofssatzung müsste entsprechend angepasst werden

-          Frau Sauer unterbreitete gegenüber Frau Schwarz den Vorschlag, diese Art der Beisetzung für die Lieper Einwohnern vorzuhalten

-          auf Vorschlag von Herrn Herbst, soll nochmal ein Vororttermin mit Frau Sauer vereinbart werden

 

Informationsveranstaltung Vernässung

-          am 06.09.2024 um 18.30 Uhr findet bezüglich der Vernässungsproblematik im Gasthof Nieder Oderbruch in Niederfinow eine Informationsveranstaltung statt

 

Mikroprojektförderung

-          Frau Schwarz informiert über die Mikroprojekteförderung des Gemeinschaftsfonds Zukunftswege Ost

-          Projekte werden mit bis zu 5.000 € unterstützt

-          die Förderung ist gedacht für gemeinnützige Vereine sowie Einzelpersonen und ehrenamtliche Initiativen

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Informationen des Amtsdirektors

 

Flächennutzungsplan mit Landschaftsplan

-          der Ingenieurvertrag mit dem ibe Ingenieurbüro für Bauplanung GmbH Eberswalde wurde aufgehoben

-          folgende Leistungen wurde erbracht und abgerechnet:

  • Leistungen zur 1. Änderung der Städtebaulichen Satzung (Leistungsphase 1 bis 3
  • Leistungen zur Landschaftsplanung für die 1. Änderung der Städtebaulichen Satzung (Leistungsphase 1 bis 4)
  • Antrag auf Vereinbarkeit mit den Schutzzwecken des Biosphärenreservates Schorfheide Chorin
  • Leistungen zum FNP (Bearbeitungsstand in der Leistungsphase 1)
  • Leistungen zum Landschaftsplan (Bearbeitungsstand in der Leistungsphase 1)

-          Übertragungsfehler beim Mittelübergang von 2021 auf 2022 i.H.v. 21.000 €

-          auf neuen Landschaftsplan kann verzichtet werden, da dieser für den FNP nicht zwingend erforderlich ist (Umweltbericht notwendig)

-          es wird beabsichtigt, die Aufgaben an die Firma BPM Ingenieurgesellschaft mbH Dresden zu übergeben

 

Brücke (Radweg) Lichtraumprofil

-          Wiederherstellung des Lichtraumprofils ist beauftragt

 

Brücke (muss Gemeinde Eigentümer sein)

-          Gemeinde Liepe ist Grundstückseigentümerin und Straßenbaulastträger; die Brücke ist Bestandteil der Straße

-          Sachverhalt wurde durch Rechtsanwalt intensiv geprüft

-          im Ergebnis wurden die Chancen für eine Übernahme der Lieper Brücke in die Unterhaltungslast des Bundes als „gering“ bewertet

-          Einschätzung: wahrscheinlicher Fall des Unterliegens bei einer möglichen Klage mit Kostenrisiko zu Lasten der Gemeinde

 

Brücke (Eröffnungstermin)

-          erste Hauptprüfung im Rahmen der Baumaßnahme erfolgte am 30.08.2024

-          Abnahme der Baumaßnahme am 17.09.2024

-          Verkehrsfreigabe und Banddurchschnitt am 17.09.2024 um 17.00 Uhr

 

Künstlich angelegter Teich an der Triftstraße

-          Vororttermin mit Herrn Herbst ist noch offen

 

Material von Budimex für Ausbesserung der Straßen

-          laut Aussage der Bauleitung vor Ort bleibt kein Straßenbaumaterial übrig

 

Weiden die drohen auf die Fahrbahn zu brechen

-          diesbezüglich soll eine Absprache zwischen der Amtsverwaltung der Feuerwehr und Herrn Manzke erfolgen

 

Brodowiner Straße – Widmung

-          Herr Matthes informiert über das Gespräch mit der Forst (Herrn Luft)

-          Verkehrszeichen wurde entfernt

-          Widmung wird geklärt

 

Wendestelle „Am Sportplatz“

-          eine Prüfung ist erfolgt. Das absolute Halteverbot, nur für die Wendestelle ist sinnvoll

Das kurze Halten zum „Be- und Entladen von Material und Personen“ ist nicht mehr möglich, verhindert aber auch, dass die Wendestelle behindert wird durch Personen mit Behindertenparkausweis. Diese können mit dem blauen Parkausweis grundsätzlich in der eingeschränkten Halteverbotszone parken und folglich auch in der Wendestelle

-          Antrag auf VAO wird beim Landkreis Barnim zeitnah gestellt

 

Widmung alte Pflasterstraße Forsthaus nach Parstein/Oderberg

-          ist noch offen

 

Standort Informationstafel Biosphäre

-          Neuer Standort wird noch intern (mit Bauamt) geprüft

 

 

Jugendarbeit

-          Neubesetzung der zusätzlichen Stelle Jugendförderer (über Aktion Mensch) wird zum 01.10.2024 in Aussicht gestellt. Nach entsprechender Einarbeitung wird die mobile Jugendarbeit wieder regelmäßiger durchgeführt werden können.

 

Bedarfszuweisungen

-          die Gemeinde Liepe wird für das Haushaltsjahr 2024 eine nicht rückzahlbare Bedarfszuwendung zur Finanzierung der Instandsetzung der nördlichen Bestandsstrecke (Schöpfweg) vom Ende der geplanten Baustrecke (Rück- und Neubau Wegebrücke über den Havel-Oder-Kanal) bis an die Fischerstraße in Höhe eines Gesamtbetrages von 194.402,91 € gewährt. Die Zuweisung ist zweckgebunden

-          die Gemeindevertretung wird informiert, dass der Abruf der Bedarfszuweisung gem. § 16 Abs. 2 FAG (Bedarfszuweisung wegen Hochverschuldung) in Höhe von 201.293,78 € beim MIK erfolgt ist. Sobald die Zahlung eingegangen ist, wird die Gemeindevertretung erneut informiert. Die genauen Haushaltsauswirkungen werden dann bei der Haushaltsplanung 2025 Berücksichtigung finden.

 

 

 

Eigentumsklärung Festplatz

-          ein schriftlicher Bericht durch den vom Landkreis Barnim bestellten Gesetzlichen Vertreter, Herrn Doss aus Strausberg, zum Sachstand der Eigentumsklärung am Festplatz in Liepe liegt noch nicht vor. Zwischenzeitlich hat der Immobiliengutachter Mike Gottwald Kontakt mit der Amtsverwaltung aufgenommen und mitgeteilt, dass er mit der Verkehrswertermittlung für die Grundstücke des Festplatzes vom gesetzlichen Vertreter, Herrn Doss beauftragt worden ist. Das vom Gutachter anzufertigende Verkehrsgutachten wird Grundlage für die Veräußerung von Eigentumsanteilen am Festplatzgrundstück an die Gemeinde sein.

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