Auszug - Schließzeiten der Kindertagesstätten in Trägerschaft des Amtes Britz-Chorin-Oderberg 2025

 
 
Amtsausschuss
TOP: Ö 7.8
Gremium: Amtsausschuss Beschlussart: ungeändert beschlossen
Datum: Do, 05.09.2024 Status: öffentlich/nichtöffentlich
Zeit: 18:00 - 20:00
Raum: Rathaus Britz, Raum 1.14
Ort: Rathaus Britz, Eisenwerkstraße 11, 16230 Britz
AA-2024-043 Schließzeiten der Kindertagesstätten in Trägerschaft des Amtes Britz-Chorin-Oderberg 2025
   
 
Status:öffentlichVorlage-Art:Sitzungsvorlage
Einreicher:Amtsdirektor

Herr Marten informiert, dass die Zahl der Schließtage konstant bleibt und für die Personensorgeberechtigen die Möglichkeit besteht, die Kinder notfalls in anderen Einrichtungen im Bereich des Amtes unterzubringen.

 

Er weist weiter darauf hin, dass sich an dieser Beschlussfassung nur Mitglieder der Gemeinden beteiligen dürfen, die die Trägerschaft für die Kindertagesstätten an das Amt übertragen haben. Die Vertreter von Britz, Liepe und Oderberg sind somit von der Abstimmung ausgeschlossen. Frau Hähnel hinterfragt in diesem Zusammenhang die Formulierung des Beschlusstextes ("Der Amtsausschuss beschließt..."). Eigentlich beschließt ja nun nicht mehr der ganze Amtsausschuss und die Formulierung ist somit fragwürdig. Herr Matthes erläutert, dass es sich hierbei um eine spezielle Form der Befangenheit handelt und ein bestimmte Zahl an Mitgliedern von der Beschlussfassung ausgenommen ist. Es beschließt aber trotzdem das Gremium "Amtsausschuss". Das Ganze ist vergleichbar, wenn in einer Gemeindevertretung über eine Angelegenheit entschieden wird, bei der eine anwesende Person selbst betroffen ist.

 

Frau Hähnel wundert sich weiterhin, dass die Gemeinde Lunow-Stolzenhagen die Kita-Trägerschaft an das Amt übertragen haben soll, denn in Lunow gibt es ja eine Kita die sich nicht in Trägerschaft des Amtes befindet. Herr Matthes führt aus, dass es sich dabei um eine Kita in freier Trägerschaft handelt. Diese agiert autonom und die Gemeinde Lunow-Stolzenhagen muss lediglich für den Kostenausgleich aufkommen. Sollte die Gemeinde aber eine eigene Kita bauen, würden sich diese in Amtsträgerschaft befinden. Herr Polster möchte ebenfalls in einer der nächsten Sitzungen (z. B. im Sozialausschuss) die Thematik der freien Kitas im Verhältnis zu Kitas in Trägerschaft der Gemeinde bzw. des Amtes erläutert haben.


Beschluss:

Der Amtsausschuss beschließt die Schließzeiten für 2025 entsprechend der Anlage 1 für die Kindertagesstätten in Trägerschaft des Amtes Britz-Chorin-Oderberg.

 

 

 


Abstimmungsergebnis

gesetzliche Anzahl

der Mitglieder

anwesend

ja

nein

enthalten

ausgeschlossen

17

17

9

-

-

8

 


  Beschluss: 05.09.2024 Amtsausschuss ungeändert beschlossen
Termin 19.09.2024 überschritten und noch nicht realisiert Koordinierung:
Haupt- und Ordnungsamt  
Sachbearbeiter/-in: Peggy Sydow  
Termin: 19.09.2024 Status: (offen)
Auftrag: