Auszug - Rückübertragung der Schulträgerschaft an die Gemeinde Britz
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Frau Stiegler erläutert die Vorlage.
Es gibt keine weiteren Wortmeldungen.
Beschluss: Die Gemeindevertretung der Gemeinde Britz beschließt aufgrund neuer Informationen und einer geänderten Sachlage, den Beschluss Nr. BR-022/2015 vom 27.04.2015 aufzuheben, in dem die Gemeinde Britz gemäß § 135 Abs. 5 Satz 4 BbgKVerf die Rückübertragung der Schulträgerschaft vom Amt Britz-Chorin-Oderberg zum 01.01.2016 verlangt.
Abstimmungsergebnis
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