Frau Buse verliest die vorliegenden Informationen der einzelnen Fachämter zu den Anfragen bzw. Aufgabenstellungen aus der letzten Bauausschusssitzung:
Informationen des Haupt- und Ordnungsamtes:
Auskunft, warum Parteien Wahlwerbeschilder, die größer als 2,5 qm sind, genehmigungsfrei aufstellen dürfen (sonst baugenehmigungspflichtig)
- Gesetzgeber hat Festlegungen getroffen, dass Vorschriften für die Dauer eines Wahlkampfes nicht für die Wahlwerbung gelten (vgl. § 1 Abs. 2 Nr. 10 BbgBO)
- Herr Kappes wurde durch das Haupt- und Ordnungsamt direkt angeschrieben und über die Rechtslage bezüglich Wahlwerbung informiert
Prüfung, warum an der Eberswalder Straße im Bereich Kita zwei Tempo-30-Schilder in Richtung Bahnübergang aufgestellt wurden (nochmalige RS mit LS erbeten)
- durch die untere Straßenverkehrsbehörde (SVB) wurde die Aufstellung der Vz. 1x je Fahrtrichtung angeordnet
- durch die GV Britz wurde in der Sitzung am 26.08.2019 die Versetzung des Vz. Eberswalder Str./ Karlstraße gewünscht
- dies wurde bei der SVB beantragt
- die Versetzung war nicht möglich und so musste die Wiederholung der 30 km angeordnet werden (29.10.2019)
Der Bauausschuss wünscht zu diesem Sachverhalt eine ergänzende Aussage dazu, ob im Zuge des Anordnungsverfahrens zum zweiten Schild (hinter der Karlstraße) auch die Möglichkeit der Abordnung des ersten Schildes (vor der Karlstraße) geprüft wurde.
es wurden die unsauberen, mit Unkraut zugewachsenen Gehwege und Bordsteinkanten im Gemeindegebiet bemängelt (Anliegerpflichten)
- Die Reinigungspflicht der Anlieger wird durch den Außendienst kontrolliert. Vorranging werden die Grundstückseigentümer im Zuge der Verkehrssicherungspflicht aufgefordert einen Rückschnitt von Überwuchs vorzunehmen, wenn hierdurch Verkehrsteilnehmer massiv eingeschränkt oder behindert werden.
- Durch den Außendienst wird nicht die Beeinträchtigung des Ortsbildes, wenn gleich es auch für den einen oder anderen ärgerlich ist, kontrolliert und geahndet sondern der Verstoß gegen die Straßenreinigungs- und Winterdienstsatzung der Gemeinde Britz.
- Demnach umfasst die Reinigungspflicht u.a. auch die mechanische Unkrautbekämpfung auf den Gehwegen, Radwegen, Trennstreifen, Seitenstreifen etc.
Verfahrensweise:
- Zunächst werden die Grundstückseigentümer bei Verstößen ohne Verwarngeld verwarnt und im weiteren Verlauf, bei nicht Tätigwerden, kann der Verstoß mit einer Geldbuße geahndet werden. In Einzelfällen ist auch ein Eingreifen der Ordnungsbehörde, in Form der Ersatzvornahme, erforderlich.
- Die Kosten der Ersatzvornahme werden dem Grundstückseigentümer auferlegt. Die Bedingungen für den Wildwuchs sind derzeit ideal (warme Temperaturen und viel Regen), sodass das Unkraut nach der Reinigung schnell wieder hochwächst.
- Die Kollegen im Außendienst sind für alle amtsangehörigen Gemeinden zuständig, sodass die Feststellungen der Verstöße, Ahndung und Nachkontrolle einige Zeit in Anspruch nimmt.
- Aktuell wurden im Zeitraum von Juni bis August 2024 folgende Anlieger aufgefordert/Verwarngelder erteilt: 30 Grundstücke
(aus datenschutzrechtlichen Gründen erfolgt hier keine Benennung der betroffenen Anlieger)
- Mögliche Verstöße können zur weiteren Prüfung an ordnungsamt@amt-bco.de übermittelt werden. Hierzu benötigen wir ein Foto, Tag und Zeit der Feststellung sowie die Angaben zum Grundstück (Straße und Hausnummer) und den Nachweis eines Zeugen.
Aufstellung eines Verkehrsspiegels im Bereich Joachimsthaler Straße / Lichterfelder Straße (von Dorfstraße aus kommend)
- aus Sicht der Verwaltung ist die Fahrbahn einsehbar
- zul. Höchstgeschwindigkeit beträgt 30 km/h
- Aufstellung eines Spiegels ist nicht notwendig
Anwohner sind permanent zum Rückschnitt von in den Verkehrsraum hineinragenden Bewuchs aufzufordern
Prüfung und ggf. Versetzung der Straßennamenschilder „Kiefernweg“ u. „Glück-Auf-Weg 7/8“, da der Kiefernweg nicht eindeutig ausgeschildert ist
- Straßennamenschilder stehen so seit Jahren (oder sogar Jahrzehnten), werden aber durch die Amtsverwaltung angepasst.
- hierfür muss ein neues Schild bestellt werden (ist eingeplant für die nächste Sammelbestellung).
- Anpassung sollte spätestens zum Ende des Jahres 2024 abgeschlossen sein.
Herr Wiedemann möchte wissen, welche Straßennamenschilder Bestandteil der Sammelbestellung sind.
Straßennamenschild „Glück-Auf-Weg“ an der Ecke „Wiesenstraße“ ist eingewachsen
- vgl. beigefügte Fotoaufnahme vom 28.08.2024
- Straßennamensschild ist zu lesen; eingewachsen ist der Pfosten
Informationen des Liegenschaftsamtes:
Warum wurden an der Eberswalder Straße im Bereich Bergstraße Bäume gefällt – Klärung über LS
- Eine Information an das Amt erfolgte durch den Landesbetrieb Straßenwesen nicht. Hierzu ist der Landesbetrieb auch nicht verpflichtet. Die Maßnahme wurde jedoch durch den Landesbetrieb mit der unteren Naturschutzbehörde und der Biosphärenreservatsverwaltung einvernehmlich abgestimmt.
Prüfung, ob Sicherungsmaßnahmen am Grundstück Flur 3, Flurstück 753 durchzuführen sind (Grundstück soll nicht eingezäunt sein?)
- Das Grundstück ist nicht eingezäunt und frei zugänglich. Aufgrund seiner Lage am Ende einer Stichstraße und aufgrund der guten Einsehbarkeit des Grundstücks durch die benachbarten Wohnhäuser, ist die Errichtung eines Zaunes oder Bauzaunes entbehrlich.
Stand zur Veräußerung des vorgenannten Grundstück wird erbeten
- Die Vorarbeiten für die Ausschreibung des Grundstückes, wie Klärung der Erschließung und bauplanungsrechtliche Einordnung, sind abgeschlossen. Das Grundstück ist teilweise bebaubar. Die bebaubare Grundstücksgröße beträgt ca. 640 m². Bei einem Bodenrichtwert von 110,00 €/m² ergibt sich ein Kaufpreis von 70.400,00 €. Da es mehrere Interessenten für dieses Grundstück gibt, ist zumindest ein Bieterverfahren erforderlich. Die Veröffentlichung soll im Amtsblatt und auf der Homepage des Amtes erfolgen. Die bisher gelisteten Interessenten werden direkt informiert. Als Kaufpreisorientierung ist der Betrag von 70.400 € vorgesehen.
Informationen des Bauamtes:
regelmäßige Entsorgung der Blätterhaufen im Bereich der Grundstücke Dorfstraße 10 und 24 (Dorfanger) durch den Baubetriebshof
- die Mitarbeiter des Baubetriebshofes wurden dahingehend noch einmal sensibilisiert
- es soll künftig regelmäßiger die Entfernung dieser zusammengeharkten Abfälle erfolgen
- es ist aber aufgrund der auf den Fahrzeugen bereits vorhandenen Ladung nicht immer möglich, dass solche Abfälle bei jeder „Bauhofrunde“ mitgenommen werden können
mögliche Varianten zur Umsetzung der Maßnahme „SBL Heegermühler Straße“ prüfen
- wird in der nächsten BA-Sitzung behandelt