Auszug - Kontrolle offener Aufgabenstellungen
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Die Gemeindevertretung Britz hat die Fragen, inwieweit sich die neue Hundehalterverordnung auf die Hundesteuersatzung auswirkt, an die Verwaltung herangetragen. Die aktuelle Hundesteuersatzung beruft sich nicht auf die Hundehalterverordnung. Laut alter Hundehalterverordnung gibt es die Einteilung nach gefährlichem und nicht gefährlichem Hund nach den Rassen, was bei der neunen Hundehalterverordnung nicht der Fall ist. Die Notwendigkeit die Hundesteuersatzung anzupassen ist demnach nicht gegeben. Info-Box zur Hundehalterverordnung und entsprechenden Formularen auf der Internetseite wäre vom Vorteil. |
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