Auszug - Rückübertragung der Schulträgerschaft an die Gemeinde Hohenfinow

 
 
Gemeindevertretung Hohenfinow
TOP: Ö 5.2
Gremium: Gemeindevertretung Hohenfinow Beschlussart: ungeändert beschlossen
Datum: Do, 17.09.2015 Status: öffentlich/nichtöffentlich
Zeit: 19:00 - 20:00
Raum: Querhaus Hohenfinow
Ort: Querhaus Hohenfinow, Am Anger 33, 16248 Hohenfinow
HO-012/2015 Rückübertragung der Schulträgerschaft an die Gemeinde Hohenfinow
   
 
Status:öffentlichVorlage-Art:Sitzungsvorlage
Einreicher:Frau Manuela StieglerAktenzeichen:10.20

Herr Wrana weist darauf hin, dass die versendenten Sitzungsvorlagen ein falsches Datum für den Beginn der Rückübertragung der Schulträgerschaft enthalten. Statt zum 01.01.2015, soll die Rückübertragung zum 01.01.2016 erfolgen.

 

Frau Falke erläutert kurz die Hintergründe der Vorlage. Hohenfinow wollte ursprünglich die Rücktragung der Schulträgerschaft bereits mit der Schließung der Schule Niederfinow erlangen und hat dies auch in all den Jahren so gelebt. Aufgrund rechtlicher Fehler, war die Rückübertragung aber nicht erfolgt und soll nun manifestiert werden.

 

Die Gemeindevertretung Hohenfinow fordert, dass der Amtsausschuss einheitlich beschließt, dass keine Ab- bzw. Verrechnung der vergangenen Jahre erfolgt um Rechtssicherheit für die Gemeinde zu erlangen.


Beschluss:

 

Die Gemeindevertretung der Gemeinde Hohenfinow verlangt gemäß § 135 Abs. 5 Satz 4 BbgKVerf die Rückübertragung der Schulträgerschaft vom Amt Britz-Chorin-Oderberg zum 01.01.2016.

 


Abstimmungsergebnis

gesetzliche Anzahl

der Mitglieder

anwesend

ja

nein

enthalten

ausgeschlossen

9

5

5

-

-

-