Auszug - Rückübertragung der Schulträgerschaft an die Gemeinde Hohenfinow
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Herr Wrana weist darauf hin, dass die versendenten Sitzungsvorlagen ein falsches Datum für den Beginn der Rückübertragung der Schulträgerschaft enthalten. Statt zum 01.01.2015, soll die Rückübertragung zum 01.01.2016 erfolgen.
Frau Falke erläutert kurz die Hintergründe der Vorlage. Hohenfinow wollte ursprünglich die Rücktragung der Schulträgerschaft bereits mit der Schließung der Schule Niederfinow erlangen und hat dies auch in all den Jahren so gelebt. Aufgrund rechtlicher Fehler, war die Rückübertragung aber nicht erfolgt und soll nun manifestiert werden.
Die Gemeindevertretung Hohenfinow fordert, dass der Amtsausschuss einheitlich beschließt, dass keine Ab- bzw. Verrechnung der vergangenen Jahre erfolgt um Rechtssicherheit für die Gemeinde zu erlangen. Beschluss:
Die Gemeindevertretung der Gemeinde Hohenfinow verlangt gemäß § 135 Abs. 5 Satz 4 BbgKVerf die Rückübertragung der Schulträgerschaft vom Amt Britz-Chorin-Oderberg zum 01.01.2016.
Abstimmungsergebnis
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