Auszug - Mitarbeit der Vertreter in den Kita-Ausschüssen

 
 
Sozialausschuss Amt
TOP: Ö 7.3
Gremium: Sozialausschuss Amt
Datum: Mi, 25.09.2024 Status: öffentlich/nichtöffentlich
Zeit: 18:00 - 19:40
Raum: Rathaus Britz, Raum 1.14
Ort: Rathaus Britz, Eisenwerkstraße 11, 16230 Britz

Herr Marten informiert, dass in den vergangenen zwei Legislaturperioden Kitagespräche in zwei Trupps mit bestimmten Vorgaben stattfanden. Die Zusammenarbeit mit den Gemeinden war gut. Im Kita-Gesetz des Landes Brandenburg ist festgelegt, dass in jeder Kita ein Kita-Ausschuss zu bilden ist. Der Ausschuss besteht mit je gleichem Stimmgewicht aus Vertretern des Trägers, Erziehervertreter und Elternvertreter. Bei Fachfragen war es bisher von Vorteil, wenn von der Verwaltung jemand dabei war. Müssen Vertreter des Trägers zwingend im Amtsausschuss sein?

 

Frau Fürst erklärt, dass sie als Bürgermeisterin von der Kitaleitung eine Einladung erhält und dann teilnimmt. So wird es bei den anderen Bürgermeistern auch sein.

 

Herr Polster macht klar, dass es gut wäre, wenn die Vertreter auch Interesse an den Ausschuss und die Thematik haben. 

 

Herr Matthes erklärt, dass der Amtsausschuss aus ihrer Mitte jemanden benennen kann.

 

Herr Polster möchte die Thematik in den GV besprechen. Es sollten jeweils zwei benannt werden, somit wäre die Anwesenheitsproblematik gleich vom Tisch, da man sich gegenseitig vertreten kann.

 

Herr Marten erklärt, dass es eine Neuauflage der Kitagespräche geben wird.

 

Der Ausschuss tauscht sich dazu aus.