Auszug - Straßenbeleuchtung Grenzhäuser zwischen Schiffshebewerk und Ortsende Richtung Liepe
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Ausführungen dazu von Frau Buse (Sachgebietsleiterin Bauverwaltung) anhand von Kartenmaterial - Gemeinde ist nur verpflichtet an stark gefährdenden Stellen eine Straßenbeleuchtung zu bauen - hinsichtlich einer Solar-Straßenbeleuchtung gibt es noch keine Erfahrungswerte - die Sinnhaftigkeit an einer Hauptverkehrsstraße müsste geprüft werden - ebenso die Frage der Haltbarkeit, Kosten für Ersatzteile und ob die Akku-Leistung ausreichend für die Ausleuchtung ist - die Strecke beträgt 800 m das entspricht ca. 20 – 25 Lichtpunkten (Abstand zwischen den Leuchten nicht weiter als 30 m) - auch die Bewaldung ist ein Problem und muss beachtet werden Nach erfolgter Diskussion legen die Mitglieder des Entwicklungsausschusses fest, dass alle betroffenen Bürgerinnen und Bürger direkt angeschrieben und zur nächsten Sitzung des Entwicklungsausschusses eingeladen werden um die Problematik zu besprechen. Die Straßenbeleuchtung in der Choriner Straße (Solarleuchte mit Zeitschaltuhr geht parallel mit alter Straßenbeleuchtung an) bleibt unverändert, solange keine Beschwerden eingehen.
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