Auszug - Rückübertragung der Schulträgerschaft an die Gemeinde Chorin

 
 
Gemeindevertretung Chorin
TOP: Ö 5.5
Gremium: Gemeindevertretung Chorin
Datum: Do, 24.09.2015 Status: öffentlich/nichtöffentlich
Zeit: 19:00 - 20:35
Raum: Gemeindehaus Sandkrug
Ort: Gemeindehaus Sandkrug, Angermünder Straße 36, 16230 Chorin
CH-074/2015 Rückübertragung der Schulträgerschaft an die Gemeinde Chorin
     
 
Status:öffentlichVorlage-Art:Sitzungsvorlage
Einreicher:Frau Manuela StieglerAktenzeichen:10.20

Die Sachlage wird noch einmal von Frau Gohlke und Herrn Horst erläutert.

 

Das Rückübertragungsanliegen soll mit diesem Beschluss nicht aufgehoben werden.


Beschluss:

Die Gemeindevertretung der Gemeinde Chorin beschließt aufgrund neuer Informationen und einer geänderten Sachlage, den Beschluss Nr. CH-031/2015 vom 23.04.2015 aufzuheben, in dem die Gemeinde Chorin gemäß § 135 Abs. 5 Satz 4 BbgKVerf die Rückübertragung der Schulträgerschaft vom Amt Britz-Chorin-Oderberg zum 01.01.2016 verlangt.

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 


Abstimmungsergebnis

gesetzliche Anzahl

der Mitglieder

anwesend

ja

nein

enthalten

ausgeschlossen

11

10

0

10

0

0