Auszug - Radverkehrskonzept für das Amt-Britz-Chorin-Oderberg - Umsetzung in der Gemeinde Britz
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Frau Lüdecke gibt Erläuterungen zur Informationsvorlage „Radverkehrskonzept für das Amt Britz-Chorin-Oderberg“. Die Vorlage eines Radverkehrskonzepts ist Voraussetzung und Grundlage für die Beantragung von Fördermitteln.
Für die Gemeinde Britz wurden die Radwege Nr. 7 (Britz – Golzow; an der L23), Nr. 33 (Britz-Dorf – Chorin; Apfelallee) sowie Nr. 40 (Britz – Eberswalde; über Heegermühler Straße/L237) in die Konzeption aufgenommen.
Die Priorisierung möglicher Radwegbaumaßnahmen muss von der Gemeinde erfolgen. Die Bauausschussmitglieder legen die Wichtigkeit eines Radwegbaus in folgender Reihenfolge fest:
Herr Günther sieht einen Radwegbau entlang der L237 aufgrund der vorhandenen Platzverhältnisse als am ehesten umsetzbar an. Seiner Meinung nach ist die Umsetzung eines Radwegbaus entlang der L23 nach Golzow aufgrund der Eigentumsverhältnisse und des erforderlichen Grunderwebs wesentlich schwieriger.
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