Auszug - Straßenbeleuchtung Heegermühler Straße
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Frau Buse fasst noch einmal den Sachstand bezüglich der Errichtung einer neuen Straßenbeleuchtungsanlage in der Heegermühler Straße zusammen. Wie bereits bekannt, konnte im Ergebnis einer öffentlichen Ausschreibung der von der Gemeinde beschlossenen Bauleistungen kein Auftrag vergeben werden, da kein Angebot eingegangen ist.
Ursache hierfür sind insbesondere die örtlichen Gegebenheiten durch die beengten Platzverhältnisse und die Vielzahl an Medien in dem für die Errichtung der Beleuchtungsanlage vorgesehenen Gehwegbereich.
Daraufhin sollten nunmehr weitere Varianten zur Umsetzung der Maßnahme geprüft werden (Errichtung der geplanten SBL-Anlage im Zusammenhang mit Gehwegausbau; Verwendung von Solarleuchten; Errichtung der SBL-Anlage auf der anderen Straßenseite).
Während der Planungsphase wurde auch die EDIS AG im Zuge der Trägerbeteiligung über die geplante Maßnahme der Gemeinde informiert. Daraufhin hat auch die EDIS AG für den Bereich der Heegermühler Straße die Erneuerung ihrer Leitungen planen lassen. In der Stellungnahme des Amtes zu dieser Planung wurde daraufhingewiesen, dass die Gemeinde ihr Vorhaben zur Errichtung einer SBL-Anlage noch in diesem Jahr, also kurzfristig, umgesetzen will. Daher war zeitnah ein Abstimmungstermin mit allen Beteiligten gefordert. Die EDIS hat sich jedoch erst nach der Ausschreibung der Bauleistungen zur Errichtung der SBL-Anlage mit dem Bauamt in Verbindung gesetzt, um zu erfahren, wann Baubeginn ist, um ihre eigenen Kabel in diesem Zusammenhang mitzuverlegen. Die EDIS wurde in diesen Telefongesprächen in der 41. KW über den Sachstand zur Umsetzung der gemeindlichen Maßnahme informiert. Es wurde auch deutlich gemacht, dass aufgrund der erfolglosen Ausschreibung die Gemeinde derzeit über Alternativen zur ursprünglichen Planung nachdenkt. Allerdings ist die EDIS nach eigenen Angaben an einer gemeinsamen Lösung interessiert. Aus diesem Grund schließt sich der Bauausschuss der Empfehlung des Bauamtes an, zunächst Gespräche mit der EDIS (frühestens ab November 2024) zu führen, um die Bedingungen einer gemeinsamen Baumaßnahme auszuloten. |
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