Auszug - Haushaltssatzung und Haushaltsplan der Stadt Oderberg für das Haushaltsjahr 2025
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Die Kämmerin verweist auf die Tabelle Seite 206. Das ordentliche Ergebnis aus 2023 beträgt +38.000,00 EUR. Der Fehlbetrag wird mit -216.000,00 EUR beziffert. Noch vor fünf Jahren betrug der Fehlbetrag -638.000,00 EUR. Die Konsolidierungsmaßnahmen zeigen Wirkung. Die erhaltenen Zuweisungen haben auch einen großen Teil dazu beigetragen, aber das sinnvolle Haushalten hat die Auswirkung, dass die Stadt kein Haushaltssicherungskonzept aufstellen muss. Die Kommunalaufsicht hatte der Stadt bis Ende 2025 die Möglichkeit zum Ausgleich gegeben und dies kann nun auch erreicht werden. Die Kämmerin mahnt aber weiter konsequent zu bleiben.
Frau Hecht weist darauf hin, dass die Mittel für die Ertüchtigung von Radwegen aktuell nicht aufgebracht werden können.
Im Investitionsplan für 2025 wurden u.a. folgende Positionen in Ansatz gebracht:
Um den Eigenanteil der Baumaßnahmen in Höhe von 910.400,00 EUR zu stemmen, muss die Stadt einen Kredit aufnehmen. Dies muss vorab von der Kommunalaufsicht genehmigt werden. Zinsen und Tilgung sind bereits in 2026 und 2027 dargestellt. Daher musste die Anlage kurzfristig angepasst werden.
Herr Fischer fragt nach Mitteln für Gerichtsverfahren. Frau Hecht verweist auf eine Position von 2.500,00 EUR, dargestellt auf Seite 84.
Weiterhin befindet sich ein umfangreicher konsumtiver Teil in der Anlage. Dies umfasst die laufenden Kosten und freiwilligen Ausgaben. Unter anderem wurden hier eingestellt:
Mit diesem Beschlussvorschlag werden die haushaltsrechtlichen Grundlagen für die weitere Arbeit gelegt.
Im Rahmen der Grundsteuerreform muss der Grundsteuerhebesatz ab 2025 angepasst werden. Dies soll laut Gesetz möglichst aufkommensneutral für die Kommunen erfolgen, ein genaues Erreichen wird jedoch schwer möglich sein, sodass ab 2026 nachgesteuert werden muss. Die Kämmerin schlägt vor, den Hebesatz ab 2026 auf den Landesdurchschnitt anzuheben. Eine weitere Möglichkeit die Einnahmen zu erhöhen wäre, die Zweitwohnungssteuer anzuheben. Nach kurzer Diskussion bitten die Stadtverordneten, entsprechende Beschlussvorlagen einzureichen. Diese werden für Dezember in Aussicht gestellt.
Frau Rehwinkel fragt, wohin die 100.000,00 EUR für den grundfunktionalen Schwerpunkt fließen. Frau Hecht erklärt, dass diese dem Gesamthaushalt zugutekommen.
Zum Verpflegungsaufwand im Vorbericht erklärt die Kämmerin, dass die detaillierte Auflistung (z.B. Getränke etc.) dem Trägerwechsel geschuldet ist. Vorher wurde der Betrag in den Amtshaushalt gezahlt und die Aufschlüsselung der einzelnen Positionen erfolge im Amtshaushalt. Durch den Trägerwechsel muss die detaillierte Auflistung auch im Haushalt der Stadt erfolgen. Der Betrag unterliegt keiner Veränderung.
Die Wachdienstleistungen umfassen die Aufschaltung der Schule.
Die Bürgermeisterin bittet, die Kosten für die monatliche Grundreinigung im Jugendclub aufzuschlüsseln. Welche genauen Leistungen werden von der Reinigungsfirma übernommen?
Frau Voigt fragt, was mit Transferleistungen gemeint ist. Frau Hecht erklärt, dass sich dahinter die Kreisumlage, Amtsumlage sowie Wasser- und Bodenumlage verbirgt.
Sollte der Haushalt beschlossen werden, würde die Kämmerin zeitnah die Kreditgenehmigung bei der Kommunalaufsicht beantragen.
Es bestehen keine weiteren Fragen. Die Vorsitzende liest den Beschlusstext vor und führt die Abstimmung durch. Beschluss: Die Stadtverordnetenversammlung der Stadt Oderberg beschließt die Haushaltssatzung und den Haushaltsplan für das Haushaltsjahr 2025.
Zur rechtzeitigen Sicherstellung der Zahlungsfähigkeit wird auf der Grundlage des § 76 Brandenburgische Kommunalverfassung (BbgKVerf) der Rahmen der Kassenkredite auf 1.200.000 EUR festgesetzt.
Abstimmungsergebnis
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