Auszug - Mitteilungen des Vorsitzenden der Gemeindevertretung und der Amtsverwaltung sowie Aufgaben- und Beschlusskontrolle

 
 
Gemeindevertretung Liepe
TOP: Ö 2
Gremium: Gemeindevertretung Liepe
Datum: Di, 06.10.2015 Status: öffentlich/nichtöffentlich
Zeit: 19:00 - 20:00

Herr Marschner teilt mit, dass am 06.12.2015 um 14:30 Uhr auf dem Landhof Liepe die diesjährige Rentnerweihnachtsfeier stattfindet. Es gibt ein kleines Programm. Kaffee und Kuchen sind frei. Die Einladung soll für den „Amtlichen Anzeiger des Amtes Britz-Chorin-Oderberg“ aufbereitet werden.

 

Frau Gohlke lädt alle Anwesenden im Auftrag des Ministeriums des Innern und für Kommunales zur Leitbildkonferenz am 12.10.2015 um 17:00 Uhr im Haus Schwärzetal Eberswalde ein. Es soll über den Entwurf für die Verwaltungsstrukturreform 2019 diskutiert werden. Alle Bürgerinnen und Bürger sind ebenfalls herzlich eingeladen.

 

Frau Gohlke informiert zum Stand der Eröffnungsbilanzen:

-          die Eröffnungsbilanzen sind im Entwurf fertiggestellt

-          bis Ende Oktober sollen alle prüffähigen Eröffnungsbilanzen vorliegen

-          die Eröffnungsbilanz für die Gemeinde Parsteinsee wird zurzeit geprüft

-          an den Abschlüssen muss konsequent weiter gearbeitet werden.

 

Frau Gohlke informiert aus der Beratung „Stadt-Umland-Wettbewerb“ mit der Stadt Eberswalde. Das Amt Britz-Chorin-Oderberg wurde in der 1. Runde mit seinen eingebrachten Projekten nicht berücksichtigt. Es ist beabsichtigt, erneut einen Antrag mit den gleichen Projekten zu stellen. Dazu muss der Amtsausschuss per Beschluss sein Einverständnis geben.

 

Frau Gohlke informiert, dass zur Instandsetzung der Brodowiner Straße die Aussage des Ministeriums noch aussteht, ob Fördermittel auf fremdem Territorium (hier: Gemarkung Chorin) eingesetzt werden können.

 

Frau Gohlke informiert zu den Umbauten (Umkleideräume) in der Sporthalle Oderberg und zum Toilettenneubau im ehem. Rathaus Oderberg.

 

Herr Marschner teilt mit, dass die Stadt Bad Freienwalde am 23.07.2015 die Aufstellung des vorhabenbezogenen Bebauungsplanes „Solarpark-Ton Bad Freienwalde“ beschlossen hat.  Gemäß § 4 Abs. 1 BauGB werden berührte Träger öffentlicher Belange im Rahmen der frühzeitigen Behördenbeteiligung am Aufstellungsverfahren beteiligt. Von Seiten der Bauverwaltung wird darauf verwiesen, dass keine bau- und planungsrechtlichen Einwände bestehen und die Zustimmung erteilt werden kann.

Die Gemeindevertretung schließt sich der Empfehlung der Verwaltung an und erteilt ihre Zustimmung.