Auszug - Neuerrichtung Straßenbeleuchtungsanlage zwischen Schiffshebewerk und Ortsausgang Richtung Liepe

 
 
Entwicklungsausschuss Niederfinow
TOP: Ö 7.1
Gremium: Entwicklungsausschuss Niederfinow
Datum: Do, 17.10.2024 Status: öffentlich/nichtöffentlich
Zeit: 18:00 - 21:50
Raum: Informationszentrum Niederfinow
Ort: Informationszentrum Niederfinow, Hebewerkstraße 70a, 16248 Niederfinow

Zu diesem TOP waren alle Bürgerinnen und Bürger der Grenzhäuser zwischen Schiffshebewerk und Ortsende Richtung Liepe geladen. Frau Buse (Sachgebietsleiterin Bauverwaltung) erläutert den Anwesenden das Vorhaben anhand von Kartenmaterial.

-          Erdverkabelte Anlagen zunächst teurer als Solar

-          hinsichtlich einer Solar-Straßenbeleuchtung gibt es noch keine Erfahrungswerte

-          Bewaldung ist ein Problem und muss beachtet werden

-          der Abstand der Leuchten (ca. 30 Meter) ist nur eine Plangröße hinsichtlich einer Solaranlage

-          bei Erdkabel kann geprüft werden, ob auch ein größerer Abstand ausreichend ist

-          mit den Grundstückseigentümern wird zudem Vorort abgestimmt, wo die Lampen aufgestellt werden

-          bei der Auswahl der Leuchtmittel und der Auswahl der Lampenschirme soll die Blendwirkung berücksichtigt werden (Blendwirkung auf die Grundstücke soll ausgeschlossen werden)

-          die Schaltzeiten können von der Gemeinde festgelegt werden

 

Die anwesenden Grundstückseigentümer begrüßen das Errichten einer Straßenbeleuchtung und stehen dem Vorhaben positiv gegenüber.

Frau Lüdecke erklärt, dass für die Grundstückseigentümer die Beitrags- und Erschließungspflicht entfällt, da sich die Beleuchtungsanlage im Außenbereich befindet.

 

Nach eingehender Diskussion beabsichtigt der Entwicklungsausschuss der Gemeindevertretung folgenden Vorschlag zu unterbreiten:

-          das Amt wird beauftragt, die Planung der Straßenbeleuchtung vorzunehmen

-          es sollen Ausführungsvorschläge mit Darstellung der finanziellen Auswirkungen unterbreitet werden (Vorzugsweise für Erdverkabelung)

-          die Bereiche, wo die Lampen aufgestellt werden sollen, werden nochmal genau betrachtet

-          keine Installation von Bewegungsmeldern

Die Mitglieder des Entwicklungsausschusses stimmen dem Vorschlag einstimmig zu.

 

Frau Lüdecke weist darauf hin, dass die im Beschluss NI-2024-026 benannten Kosten in Höhe von 50.000 € nicht nur für die Ausführung von Planungsleistungen verwendet werden.