Auszug - Beratung zur Errichtung von Photovoltaikanlagen auf Frei- und Ackerflächen

 
 
Entwicklungsausschuss Niederfinow
TOP: Ö 7.2
Gremium: Entwicklungsausschuss Niederfinow
Datum: Do, 17.10.2024 Status: öffentlich/nichtöffentlich
Zeit: 18:00 - 21:50
Raum: Informationszentrum Niederfinow
Ort: Informationszentrum Niederfinow, Hebewerkstraße 70a, 16248 Niederfinow

Herr Schwärzer informiert, dass ein erster Entwurf eines Papieres zum Thema erneuerbare Energien mit Kriterienkatalog für Freiflächen Photovoltaik erstellt wurde. Er schlägt folgende weitere Vorgehensweise vor.

  1. Schritt:

Kontaktaufnahme mit dem Antragsteller (ENVIRA Solar GmbH) um offene Fragen zu klären.

  1. Schritt:

Einen Vororttermin festlegen mit folgendem Personenkreis: Mitglieder Entwicklungsausschuss, den Mitgliedern der Gemeindevertretung soll der Termin angeboten werden, Vertreter des Amtes, betroffene Grundstückseigentümer mit Wohnbebauung, Investor sowie Landeigentümer.

  1. Schritt:

Nach dem Ortstermin den Kriterienkatalog konkretisieren, im Entwicklungsausschuss finalisieren und anschließend der Gemeindevertretung zur Beschlussfassung vorlegen.

  1. Schritt:

Nach Beschluss der Gemeindevertretung, sollte noch vor Einleitung des förmlichen Verfahrens eine Bürgerbeteiligung erfolgen.

Es folgt eine Diskussion zwischen den anwesenden Einwohnern und den Mitgliedern des Entwicklungsausschusses u.a. zu Flächen die eventuell auch in Betracht kommen und ob ein umfassendes Energiekonzept für Niederfinow erstellt werden soll, bei dem z.B. auch Photovoltaik auf Dachflächen berücksichtigt werden soll.

 

Im Anschluss an die Diskussion werden folgende Festlegungen getroffen:

  1. Die Mitglieder des Entwicklungsausschusses sind mehrheitlich dafür, dass das Thema „Photovoltaik auf Dachflächen“ aus dem Kriterienkatalog herausgenommen wird.
  2. Die Mitglieder des Entwicklungsausschusses sind mehrheitlich dafür, dass weitere Flächen in die Gesamtbetrachtung einfließen, über den vorliegenden Antrag hinaus.
  3. Die Mitglieder des Entwicklungsausschusses sind sich einig, dass vor Einleitung des gesetzlichen Verfahrens eine Bürgerbeteiligung in Form einer Bürgerbefragung stattfindet. Wie die Bürgerbefragung erfolgen soll wird von der Gemeindevertretung festgelegt. Die Bürger sind über die Vor- und Nachteile zu informieren. Die Befragung sollte die Meinung der gesamten Gemeinde wiederspiegeln.

Da nach der Vorgabe des MLUK maximal 10% der Ackerflächen der Gemeinde für   PV-Freiflächenanlagen genutzt werden können ist zu klären, wieviel Ackerfläche auf Niederfinower Gemarkung vorhanden ist

Herr Schwärzer stellt sodann wichtige Punkte des Entwurfes für einen Kriterienkataloge vor und erläutert diese.